B
Billebam
Moin!
Vorweg ein paar Infos:
Meine Freundin und ich habe Anfang letzten Jahres eine Doppelhaushälfte nahe Bremen gekauft. Es handelte sich dabei um einen Neubau, der noch im Rohbau war.
Wir hatten also planerisch noch alle Möglichkeiten.
Wir haben von unserem Verkäufer eine Liste mit den Handwerkern bekommen, die mit Ihnen zusammen arbeiten.
In unserem Kaufvertrag ist für das Bad eine Grundausstattung vorgesehen, die wir aber komplett geändert haben. Den ausführenden Handwerker konnten wir jedoch nicht aussuchen. Wir mussten also nur die Kosten tragen, die über das Standard unseres Verkäufers hinausgingen. Leider gingen im Laufe des Baus zwei(!) der Badinstallateure pleite, obwohl wir bereits fast 6.000€ an Vorzahlung gezahlt haben.
Im Bad ist aber fast nichts passiert, wodurch der Übergabetermin auch nicht eingehalten werden konnte. Der Bauträger musste also einen neuen Handwerker für das Bad finden und nochmal bezahlen. Insgesamt wurde das Bad also quasi doppelt bezahlt.
Jetzt stellt uns der Bauträger diese Kosten in Rechnung.
Jetzt die Frage: Wer ist verpflichtet diese Kosten zu tragen? Weil wir persönlich die Handwerker ja nicht aussuchen konnten und der Bauträger natürlich möglichst billige Angebote angenommen hat.
Ist es rechtens, dass er uns diese zweite Rechnung stellt? Vertraglich war ja leider nur der Standard gesichert, aber nicht unsere Veränderungen.
Bin leider ein wenig verzweifelt. Ich hoffe man versteht mein Problem.
Ich bin dankbar für alle Hinweise und Kommentare.
Danke im schonmal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Vorweg ein paar Infos:
Meine Freundin und ich habe Anfang letzten Jahres eine Doppelhaushälfte nahe Bremen gekauft. Es handelte sich dabei um einen Neubau, der noch im Rohbau war.
Wir hatten also planerisch noch alle Möglichkeiten.
Wir haben von unserem Verkäufer eine Liste mit den Handwerkern bekommen, die mit Ihnen zusammen arbeiten.
In unserem Kaufvertrag ist für das Bad eine Grundausstattung vorgesehen, die wir aber komplett geändert haben. Den ausführenden Handwerker konnten wir jedoch nicht aussuchen. Wir mussten also nur die Kosten tragen, die über das Standard unseres Verkäufers hinausgingen. Leider gingen im Laufe des Baus zwei(!) der Badinstallateure pleite, obwohl wir bereits fast 6.000€ an Vorzahlung gezahlt haben.
Im Bad ist aber fast nichts passiert, wodurch der Übergabetermin auch nicht eingehalten werden konnte. Der Bauträger musste also einen neuen Handwerker für das Bad finden und nochmal bezahlen. Insgesamt wurde das Bad also quasi doppelt bezahlt.
Jetzt stellt uns der Bauträger diese Kosten in Rechnung.
Jetzt die Frage: Wer ist verpflichtet diese Kosten zu tragen? Weil wir persönlich die Handwerker ja nicht aussuchen konnten und der Bauträger natürlich möglichst billige Angebote angenommen hat.
Ist es rechtens, dass er uns diese zweite Rechnung stellt? Vertraglich war ja leider nur der Standard gesichert, aber nicht unsere Veränderungen.
Bin leider ein wenig verzweifelt. Ich hoffe man versteht mein Problem.
Ich bin dankbar für alle Hinweise und Kommentare.
Danke im schonmal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tim