Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?

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B

Billebam

Moin!

Vorweg ein paar Infos:
Meine Freundin und ich habe Anfang letzten Jahres eine Doppelhaushälfte nahe Bremen gekauft. Es handelte sich dabei um einen Neubau, der noch im Rohbau war.

Wir hatten also planerisch noch alle Möglichkeiten.
Wir haben von unserem Verkäufer eine Liste mit den Handwerkern bekommen, die mit Ihnen zusammen arbeiten.
In unserem Kaufvertrag ist für das Bad eine Grundausstattung vorgesehen, die wir aber komplett geändert haben. Den ausführenden Handwerker konnten wir jedoch nicht aussuchen. Wir mussten also nur die Kosten tragen, die über das Standard unseres Verkäufers hinausgingen. Leider gingen im Laufe des Baus zwei(!) der Badinstallateure pleite, obwohl wir bereits fast 6.000€ an Vorzahlung gezahlt haben.
Im Bad ist aber fast nichts passiert, wodurch der Übergabetermin auch nicht eingehalten werden konnte. Der Bauträger musste also einen neuen Handwerker für das Bad finden und nochmal bezahlen. Insgesamt wurde das Bad also quasi doppelt bezahlt.
Jetzt stellt uns der Bauträger diese Kosten in Rechnung.

Jetzt die Frage: Wer ist verpflichtet diese Kosten zu tragen? Weil wir persönlich die Handwerker ja nicht aussuchen konnten und der Bauträger natürlich möglichst billige Angebote angenommen hat.
Ist es rechtens, dass er uns diese zweite Rechnung stellt? Vertraglich war ja leider nur der Standard gesichert, aber nicht unsere Veränderungen.

Bin leider ein wenig verzweifelt. Ich hoffe man versteht mein Problem.
Ich bin dankbar für alle Hinweise und Kommentare.

Danke im schonmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Tim
 
Pinky0301

Pinky0301

Ich glaube, dass es sich hier nicht um einen Bauträger handelt, oder? Bei diesem gibt es nämlich einen Festpreis, der sich außer durch Sonderwünsche nicht mehr ändert und dort wird auch nicht direkt an Gewerke bezahlt.
 
C

cschiko

Also das wird euch wirklich rechtssicher nur ein entsprechender Anwalt sagen können! Es ist eben die Frage nach der genauen vertraglichen Konstellation, allerdings das ihr an den Sanitärer selbst gezahlt habt klingt eher nicht so gut. Denn danach wäre dieser dann euer Vertragspartner der eben pleite gegangen ist und der Auftrag durch einen Neuen weitergeführt wurde, der eben dann auch noch zu bezahlen ist.

ABER um das wirklich zu beurteilen braucht es einen Anwalt, der sich das Vertragswerk ansieht! Was genau habt ihr denn gekauft und als was tritt der Verkäufer auf?
 
B

Billebam

Ich glaube, dass es sich hier nicht um einen Bauträger handelt, oder? Bei diesem gibt es nämlich einen Festpreis, der sich außer durch Sonderwünsche nicht mehr ändert und dort wird auch nicht direkt an Gewerke bezahlt.
Es hat sich um einen Bauträger gehandelt. Wir haben für das gesamte Haus einen Festpreis. In diesem Festpreis war ein Standard für das Bad festgelegt. Alle Sonderwünsche mussten wir gesondert an das Gewerbe bezahlen, nachdem mit dem Bauträger die Kosten für den Standard "herausgerechnet" wurden.
Super kompliziert. Ich bin auch echt nur noch genervt davon...
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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