Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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face26

face26

Inhaltlich kann ich nicht viel beitragen aber kurz zur Begriffdifferenzierung:

Bauträger:
Du kaufst komplett Grundstück und Haus vom Bauträger. Ein Preis.
Folge, was mit den einzelnen Handwerkern ist kümmert Dich nicht. Dein Ansprechpartner ist der Bauträger.

Bauunternehmer, Generalunternehmer, Generalübernehmer - BU/GU/GÜ:

Du hast ein Grundstück (oder kaufst es von privat, Gemeinde sonst wo her) und suchst Dir eine Firma die Dir da ein Haus drauf stellt. Hier können die Verträge variieren. Manchmal hat man dann in einzelnen Gewerken (eben auch nach Vereinbarung) direkt mit den Handwerkern zu tun oder aber auch nicht.

Deine Version klingt eher nach BU/GU/GÜ. Jetzt ist für mich entscheiden wie das Vertraglich vereinbart ist. Kannst ja mal den Teil aus dem Vertrag hier einstellen.

Wirst keine juristisch verbindliche Antwort bekommen ( -> Anwalt ) aber vielleicht Meinungen. Mit den bisherigen Infos ist es nicht wirklich zu beantworten.
 
T

Tego12

Naja, den Grundpreis muss euer Bauunternehmen bezahlen... Aber ihr habt ja für die ganzen Sonderwünsche vorab bezahlt (wieso zum Teufel macht ihr das?????). Auf den Kosten werdet ihr ziemlich sicher sitzen bleiben, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun.

Es ist recht normal das man Sonderwünsche, bzw alles über dem Bauunternehmen Standard direkt mit dem jeweiligen Gewerk abrechnet, da hat das Bauunternehmen erstmal wenig mit zu tun.

Zur Begriffsklärung: ihr habt voraussichtlich einen Generalunternehmer. Ein Bauträger verkauft immer Haus in Kombination mit Grundstück

Lerne: Niemals im Voraus alles bezahlen!
 
H

hampshire

Eigenartige Konstellation, dass der Bauträger offenbar die Badbetriebe, mit denen Du direkt abgerechnet hast vorschrieb.
Was der Baurträger leistet, musst Du auch bezahlen. Wenn dieser nun also das Bad doch für Dich baut, kostet das natürlich.
Das Geld, welches Du an insolvent gegangene Betriebe gezahlt hast ist weg, wenn diese auch Deine Vertragspartner waren.

Ich glaube, dass es sich hier nicht um einen Bauträger handelt, oder?
Man kann Häuser vom Bauträger kaufen und gleichzeitig Leistungen in Eigenregie vergeben. Gerade Bodenbeläge, Malerarbeiten und Bäder gehören dazu, denn diese werden erledigt, wenn der Bauträger bereits fertig ist und seine Schlussrechnung stellen kann. Häufig sieht man das in Reihenhaussiedlungen oder anderen Gebieten, die gleichförmig von einem Bauträger nach abgestimmtem Muster mit der Stadt entwickelt werden. Hilft dem TE aber auch nicht weiter.
 
B

Billebam

Naja, den Grundpreis muss euer Bauunternehmen bezahlen... Aber ihr habt ja für die ganzen Sonderwünsche vorab bezahlt (wieso zum Teufel macht ihr das?????). Auf den Kosten werdet ihr ziemlich sicher sitzen bleiben, damit hat euer Bauunternehmen nichts zu tun.

Es ist recht normal das man Sonderwünsche, bzw alles über dem Bauunternehmen Standard direkt mit dem jeweiligen Gewerk abrechnet, da hat das Bauunternehmen erstmal wenig mit zu tun.

Zur Begriffsklärung: ihr habt voraussichtlich einen Generalunternehmer. Ein Bauträger verkauft immer Haus in Kombination mit Grundstück

Lerne: Niemals im Voraus alles bezahlen!
Genau das haben wir so gemacht. Ein Grundstück mit Haus gekauft. Es handelt sich dabei sicher um einen Bauträger. Alle anderen Gewerke, mal abgesehen von nicht Vertragsrelevanten Gewerken, wurden von ihm beauftragt. Damit hätten wir nichts zu tun. Beim Bad halt wohl, weil wir Sonderwünsche hatten.

Die Vorauszahlung war mit dem Bauträger so vereinbart. Vermutlich waren wir wirklich zu naiv und zu gutgläubig.

Dann wird es voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass wir den pleite gegangenen Handwerker verklagen müssen, in der Hoffnung noch was zurück zu bekommen.
 
T

Tego12

Vielleicht habe ich es einfach nicht richtig verstanden: was genau war der Grund für eure Überweisung an das Unternehmen welches das Bad macht? War der Grund lediglich eure Sonderwünsche, oder ging es um die Bezahlung des kompletten Bades? Zweiteres wäre wirklich sehr ungewöhnlich.
 
face26

face26

@hampshire hat natürlich recht, mit den "Extra-Gewerken" auch bei Bauträgern. Ich hab aber auch ehrlich gesagt die Frage nicht ganz richtig verstanden.
Wieso stellt der Bauträger Euch was in Rechnung?
Die Zusatzleistungen/Aufmusterungen sind dann klar Eure Sache aber werden ja auch direkt an das Gewerk bezahlt. Vorauszahlungen sind aber natürlich nicht clever.
Nur wenn die vereinbarte Grundinstallation nicht fertig wird weil der Handwerker insolvent geht, sollte Euch das nichts angehen. Aber wie gesagt...nur Laienmeinung und die Vertragsdetails spielen eine wesentliche Rolle.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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