Das stimmt du hast eine Leistung bestellt und solltest das dann auch erwarten können. So weit ich weiß muss in diesem Fall der Mangel beim Unternehmer angezeigt werden und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
An dieser Stelle würde ich das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und mir juristische Beratung holen.
Dem Bauunternehmen habe ich den Mangel angezeigt mit Frist und der Bitte zur Ausbessrung. Das Unternehmen hat geantwortet, "dass sie nur die Baggerkosten für den Aushub übernehmen, aber nicht nachvollziehen können warum eine Drainage, die zwar nicht zugelassen ist, aber trotzdem funktioniert, ausgebaut werden soll. An den weiteren Kosten (Bodenentsorgung, neuer Füllsand etc.) beteiligen sie sich nicht"!
Das Gute ist, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Mangel auch festgestellt und dokumentiert hatte. Ich habe das Gutachten samt Mangel dem Unternehmen vorgelegt aber die beharren auf deren oben geschriebener Aussage.
Bauleiter und Kellerunternehmer arbeiten bei sehr vielen Baustellen zusammen und argumentieren beide so.
Aussage des Bauleiters war, dass das keine Verhältnismäßigkeit darstellt, wenn man diese gute Drainage jetzt ausbaut.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll, wenn selbst Gutachten weggeredet werden? Ist der unschöne Schritt zum Rechtsanwalt die letzte Möglichkeit?