R
R.Hotzenplotz
Hi!
Wir bauen mit GU und haben das Elektrik-Gewerk heraus gelöst, da der GU Elektriker kein KNX anbietet.
Soweit so gut.
Es war dem GU-Bauleiter nicht möglich, einen Termin mit dem Elektriker zu finden, dass er vor dem Betonieren der Decke Rohre in der EG Decke auflegt. Dann haben sie beide sich tel. abgesprochen, dass der Elektriker dann halt durch die Decke in die Halox Dosen bohrt. Der Bauleiter signalisierte, da kein Problem zu sehen.
Allerdings ist er die vom Elektriker angeforderte schriftliche Freigabe für den Bohrvorgang bisher schuldig geblieben. Morgen Früh soll nun die Decke betoniert werden. Leider habe ich erst eben vom Elektriker erfahren, dass die schriftliche Freigabe noch nicht vorliegt. Er hat mir signalisiert, dass er keine Bohrungen vornehmen wird, wenn er keine solche Freigabe erhält. So ist es mir auch zu heiß, die Betonierung morgen von statten gehen zu lassen, sollte keine schriftliche Freigabe erfolgen. Von einer tel. Zusage an den Elektriker und an mich können wir uns ja im Zweifel nichts kaufen.
Jetzt mal meine Frage:
Wie ist es denn zu sehen, wenn durch die betonierte Decke in Halox Dosen gebohrt wird? Ist das riskant? Ist es korrekt, wenn der Elektriker sich das schriftlich freigeben lassen möchte? Ich denke, das ist Ok von seiner Seite aus.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Wenn die morgen betonieren und dann weiterhin keine Freigabe erteilen, bin ich später der Doofe! Habe den GU eben noch mal angemailt, dass unbedingt vor Beginn der Betonierung eine schriftliche Freigabe erfolgen muss und sonst keine Betonierung erfolgen könne. Ob das am Sonntag allerdings etwas bringt, wenn die Arbeiten morgen um 8 Uhr beginnen sollen, ist die große Frage. Auf der anderen Seite ist der Rohbauer, der das morgen ausführen soll ja nicht mein Vertragspartner und ich kann ihn rechtlich gesehen wohl kaum um 8 Uhr davon abhalten, seine Arbeiten zu beginnen (Werkvertrag). Zumindest hinsichtlich rechtlicher Belange wie ggf. Schadenersatz durch disponierte Manpower, Maschinen, etc. weiß ich nicht, wie sich sowas auswirken würde.
Hat jemand eine Idee, wie ich hier am besten vorgehe?
Auf jeden Fall muss ich mich noch enger in die ganzen Abläufe einbinden, viel mehr nachhaken, viel mehr und auch kurzfristiger schriftlich bestätigen lassen. Es ist ganz gut gestartet aber jetzt sind schon 2-3 so Sachen aufgetreten.... (u. a. hatten wir da ein "Erlebnis" im Rahmen der Tiefbauarbeiten und der damit zusammen hängenden Koordination / Absprache).
Wir bauen mit GU und haben das Elektrik-Gewerk heraus gelöst, da der GU Elektriker kein KNX anbietet.
Soweit so gut.
Es war dem GU-Bauleiter nicht möglich, einen Termin mit dem Elektriker zu finden, dass er vor dem Betonieren der Decke Rohre in der EG Decke auflegt. Dann haben sie beide sich tel. abgesprochen, dass der Elektriker dann halt durch die Decke in die Halox Dosen bohrt. Der Bauleiter signalisierte, da kein Problem zu sehen.
Allerdings ist er die vom Elektriker angeforderte schriftliche Freigabe für den Bohrvorgang bisher schuldig geblieben. Morgen Früh soll nun die Decke betoniert werden. Leider habe ich erst eben vom Elektriker erfahren, dass die schriftliche Freigabe noch nicht vorliegt. Er hat mir signalisiert, dass er keine Bohrungen vornehmen wird, wenn er keine solche Freigabe erhält. So ist es mir auch zu heiß, die Betonierung morgen von statten gehen zu lassen, sollte keine schriftliche Freigabe erfolgen. Von einer tel. Zusage an den Elektriker und an mich können wir uns ja im Zweifel nichts kaufen.
Jetzt mal meine Frage:
Wie ist es denn zu sehen, wenn durch die betonierte Decke in Halox Dosen gebohrt wird? Ist das riskant? Ist es korrekt, wenn der Elektriker sich das schriftlich freigeben lassen möchte? Ich denke, das ist Ok von seiner Seite aus.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Wenn die morgen betonieren und dann weiterhin keine Freigabe erteilen, bin ich später der Doofe! Habe den GU eben noch mal angemailt, dass unbedingt vor Beginn der Betonierung eine schriftliche Freigabe erfolgen muss und sonst keine Betonierung erfolgen könne. Ob das am Sonntag allerdings etwas bringt, wenn die Arbeiten morgen um 8 Uhr beginnen sollen, ist die große Frage. Auf der anderen Seite ist der Rohbauer, der das morgen ausführen soll ja nicht mein Vertragspartner und ich kann ihn rechtlich gesehen wohl kaum um 8 Uhr davon abhalten, seine Arbeiten zu beginnen (Werkvertrag). Zumindest hinsichtlich rechtlicher Belange wie ggf. Schadenersatz durch disponierte Manpower, Maschinen, etc. weiß ich nicht, wie sich sowas auswirken würde.
Hat jemand eine Idee, wie ich hier am besten vorgehe?
Auf jeden Fall muss ich mich noch enger in die ganzen Abläufe einbinden, viel mehr nachhaken, viel mehr und auch kurzfristiger schriftlich bestätigen lassen. Es ist ganz gut gestartet aber jetzt sind schon 2-3 so Sachen aufgetreten.... (u. a. hatten wir da ein "Erlebnis" im Rahmen der Tiefbauarbeiten und der damit zusammen hängenden Koordination / Absprache).