B
Bauexperte
Hallo,
Du hast weiter oben die Vertragsstrafe in Höhe € 1.200,00/Monat angesprochen. Ich sehe das so, daß es ein schönes Werbeversprechen ist, mehr nicht, denn es wird kaum zur Inanspruchnahme kommen können. Es sei denn, Dein BU baut die Steine tatsächlich noch erst ab :cool:
Was Du hättest tun können? Die Fertigstellung auf einen vernünftigen Zeitraum begrenzen, je nachdem ob mit oder ohne Keller. Zumindest aber Deine deadline festschreiben lassen! Mit diesen Zeitangaben Deines Anbieters bist Du immer auf der Verliererseite, was die Unterbringung in einem Übergangswohnheim betrifft und mußt auch noch dankbar sein, wenn Dein Anbieter "normale" Bauzeiten einhält.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Das sehe ich anders; vor Pfusch bist Du nie gefeit, wenn der Auftragnehmer seinen Job nicht richtig macht. Das läuft unabhängig von der Bauzeit.Ich hab mir auch gedacht das doch sehr lang ist. alle anderen Angebote die wir vorher durchgelesen hatten versprachen eine bauzeit von 6 -8 monate..aber 14 monate wäre ja der supergau..
andrerseits mindert es Gefahr zu pfuschen da man ja nicht unter zeitdruck steht.. wobei das keine garantie ist, klar..
Eine Doppelhaushälfte auf Bodenplatte sollte in 6 Monaten fertig sein, mit Keller in längstens 8, mit Wohnkeller in allerspätestens 9; in allen Zeitangaben ist schon ein Puffer bzgl. der Trocknungszeiten Estrich eingerechnet.Was hätten wir anderes tun sollen ? zwecks dem vertrag ? Dann hätten wir das Projekt sterben lassen müssen
Du hast weiter oben die Vertragsstrafe in Höhe € 1.200,00/Monat angesprochen. Ich sehe das so, daß es ein schönes Werbeversprechen ist, mehr nicht, denn es wird kaum zur Inanspruchnahme kommen können. Es sei denn, Dein BU baut die Steine tatsächlich noch erst ab :cool:
Was Du hättest tun können? Die Fertigstellung auf einen vernünftigen Zeitraum begrenzen, je nachdem ob mit oder ohne Keller. Zumindest aber Deine deadline festschreiben lassen! Mit diesen Zeitangaben Deines Anbieters bist Du immer auf der Verliererseite, was die Unterbringung in einem Übergangswohnheim betrifft und mußt auch noch dankbar sein, wenn Dein Anbieter "normale" Bauzeiten einhält.
Das bedeutet für mich, daß in Deinem Werkvertrag noch mehr solcher unverrückbarer Fallstricke enthalten sind. so schön kann gar kein BV sein, daß ich mich darauf eingelassen hätte. Unter eine Partnerschaft - auch partiell beim Bau - verstehe ich etwas anderes.Dann hätten wir das Projekt sterben lassen müssen
Liebe Grüsse, Bauexperte