Ist der Fensterbauer von dir direkt beauftragt? Wenn ja, kannst du es an sich erstmal so probieren. Wobei dann auch wieder viel davon abhängig ist was genau beauftragt wurde. Wenn du z.B. einfach nur Fenster nach Angebot bestellt hast, dann kann es sein, dass es doch kein Mangel ist. Denn dann hättest du ja ganz konkrete Fenster mit ganz bestimmten zugesicherten Eigenschaften bestellt.
Wenn du einen Bauträger oder Generalunternehmer beauftragt hast, dann kommt er nicht raus, denn er schuldet einen normgerechten Bau.
Aber dann ist er auch dein Ansprechpartner.
Wenn du mit Architekt geplant hast (mindestens bis Leistungsphase 5, besser Leistungsphase 6-7), und er da nicht drauf hingewiesen/geachtet hat, dass die Elemente dort entsprechende Dämmeigenschaften brauchen, wäre es ein Planungsfehler.
Am besten wäre, du beschaffst dir einen Sachverständigen, der das mit geeichten Geräten misst (der kann auch bei anderen AT genau umrechnen welche Oberflächentemperatur da sein darf) und dich dazu berät, wie du weiter verfahren kannst.
Das Problem ist nämlich, wenn das wirklich nur Fensterelemente sind ist ja nicht einfach nachzudämmen. Dann müssen höchstwahrscheinlich beide Elemente ausgetauscht werden und dann nochmal nachgeputzt etc.
Das werden weder Bauunternehmer noch Fensterbauer gerne machen. Die werden sich also wehren und das alles kleinreden. Da hilft ein Sachverständiger, der mehr auf Augenhöhe diskutieren kann.