11ant
Ich hatte die Aussage
so eingeordnet, als hättet Ihr das Grundstück erstmals bebaut, und es gab entsprechend keine "Erfahrungswerte". Nun lese ich gerade in einem anderen ThreadEs ist nun unser erster Winter im Eigenheim gewesen,
Das bringt mich natürlich zu der Frage - voraussetzend, da geht es um dasselbe Objekt - wie denn in den vorherigen Wintern die Vorbesitzer Räumdienste geleistet haben und auf welcher Grundlage sie sich dazu verpflichtet fühlten.Wir haben unser Haus von 1921 überwiegend selbst saniert