B
Bieber0815
Interessant, dann müsste m.E. die Gemeinde ihrer Räumpflicht nachkommen (wenn Deine Interpretation stimmt, dass Du als Anwohner nicht räumen musst). Wird sie sehr wahrscheinlich nicht tun. Rein hypothetisch würde mich der zugehörige Schadenersatzprozess Interessen (wenn dann doch wider Erwarten mal etwas passieren sollte und der Geschädigte oder seine Krankenversicherung klagt).bleibt nur die Fahrbahn in Form von einer Spielstraße. und dort stehts ja, kein schnee und Eis räumen.
Wie dem auch sei, als Anwohner würde ich -- ohne die Satzung zu studieren -- aus Gewohnheit bei Schnee und Eis räumen. Gehört sich so, habe ich so gelernt, mich persönlich überzeugen die Vorteile eines geräumten Weges dann doch.
Sag niemals nie :P.außerdem schneit es bei uns eh nie