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DerBjoern
Das ist zwar gängige Praxis, aber kein Muss. Das kann durchaus unterschiedlich gehandhabt werden.Erschließungserstbeiträge müssen pro Straße gezahlt werden - bei Eckgrundstücken dann meisten 2/3 der Anteile - dafür 2 mal,... also doch höher - aber nur wenn diese noch nicht abgerechnet wurden und unter Ersterschließung fallen.