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merlin83
Grundsätzlich sind die Schuldzinsen für eine privat genutzte Immobilie nicht absetzbar; auch nicht wenn auf ein V+V Objekt gesichert.
Es gibt aber Gestaltungsmöglichkeiten wie man - steuerlich zulässig - die Schuldzinsen in den V+V Bereich bekommt. Dazu erging jüngst ein BFH Urteil zu einem Modell, das ich gerade nicht hier habe (komme erst wieder Montag ins Büro). Das Modell fand ich etwas umständlich, ging glaube ich über eine GbR - war aber sehr Banken-freundlich. Hatte mich dazu dann mit nem Kollegen unterhalten und wir kamen auf einfachere Lösungen/Spielereien wie ETW an Ehefrau verkaufen, welche fremdfinanziert und im Anschluss vermietet wird (Muss die Bank halt mitspielen weil neuer Schuldner; im BFH Fall hat die Bank vermutlich einen weiteren Schuldner in den Vertrag aufgenommen). Dann sind die Schuldzinsen dort wo sie auch sein sollten :).
Wie bereits erwähnt, sollte der Fragende ca. EUR 1500 / Jahr für Mehrsteuern aus der Vermietung kalkulieren.
Es gibt aber Gestaltungsmöglichkeiten wie man - steuerlich zulässig - die Schuldzinsen in den V+V Bereich bekommt. Dazu erging jüngst ein BFH Urteil zu einem Modell, das ich gerade nicht hier habe (komme erst wieder Montag ins Büro). Das Modell fand ich etwas umständlich, ging glaube ich über eine GbR - war aber sehr Banken-freundlich. Hatte mich dazu dann mit nem Kollegen unterhalten und wir kamen auf einfachere Lösungen/Spielereien wie ETW an Ehefrau verkaufen, welche fremdfinanziert und im Anschluss vermietet wird (Muss die Bank halt mitspielen weil neuer Schuldner; im BFH Fall hat die Bank vermutlich einen weiteren Schuldner in den Vertrag aufgenommen). Dann sind die Schuldzinsen dort wo sie auch sein sollten :).
Wie bereits erwähnt, sollte der Fragende ca. EUR 1500 / Jahr für Mehrsteuern aus der Vermietung kalkulieren.