Eigentumswohnung zur Finanzierung verkaufen oder vermieten?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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M

merlin83

Grundsätzlich sind die Schuldzinsen für eine privat genutzte Immobilie nicht absetzbar; auch nicht wenn auf ein V+V Objekt gesichert.

Es gibt aber Gestaltungsmöglichkeiten wie man - steuerlich zulässig - die Schuldzinsen in den V+V Bereich bekommt. Dazu erging jüngst ein BFH Urteil zu einem Modell, das ich gerade nicht hier habe (komme erst wieder Montag ins Büro). Das Modell fand ich etwas umständlich, ging glaube ich über eine GbR - war aber sehr Banken-freundlich. Hatte mich dazu dann mit nem Kollegen unterhalten und wir kamen auf einfachere Lösungen/Spielereien wie ETW an Ehefrau verkaufen, welche fremdfinanziert und im Anschluss vermietet wird (Muss die Bank halt mitspielen weil neuer Schuldner; im BFH Fall hat die Bank vermutlich einen weiteren Schuldner in den Vertrag aufgenommen). Dann sind die Schuldzinsen dort wo sie auch sein sollten :).

Wie bereits erwähnt, sollte der Fragende ca. EUR 1500 / Jahr für Mehrsteuern aus der Vermietung kalkulieren.
 
H

HilfeHilfe

würde mich musketier udn merlin anschließen und dir raten dich hier schlau zu machen.

am Ende ist deine Rechnung hinfällig weil das FA die Besicherung und Kreditzinsen nicht in der V+V akzeptiert.

Auch solltest du bedenken das es auch durchaus Mietausfälle geben kann.
 
R

R0Li84

Danke für die ganzen Antworten - ich werde dann die Wohnung wohl doch verkaufen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das so besser ist.
 
M

Melvilli

...rechne doch mal nach, ob alternativ eine Zinsbindung von 5 Jahren (oder sogar variabler Zins zu nullkommairgendwas) attraktiv wäre, wenn du die Wohnung behältst. Wenn in 5 Jahren die Zinsen nach wir vor so niedrig sind wie heute (nicht ganz unwahrscheinlich, bei der EZB Politik...) und das mit dem Mieter entspannt ist, dann schließt du einfach weitere 5 Jahre ab, ansonsten verkaufst du die Wohnung in 5 Jahren.
Mit etwas Glück hast du damit im Alter zwei abbezahlte Immobilien.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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