hausnrplus25
Definitiv. Erst EV ankündigen mit letzter/n Frist(en). Da würden wir mit offenen Karten spielen und da lassen wir uns nochmal zu beraten.wie der Unternehmer in Verzug zu setzen und/oder ihm die Erklärung des Einverständnisses zu entlocken ist, daß ihr ersatzvornehmt. Sonst besinnt er sich eines Tages wo er mal Langeweile hat, daß er bei Euch ja noch aufkreuzen könnte - und beklagt dann, umsonst angereist zu sein, Material und Leute disponiert zu haben und so weiter.