Einfamilienhaus (1965) zu Doppelhaushälfte umfunktionieren und neue Doppelhaushälfte anbauen

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F

Freakyline

Moin zusammen,

wir sind aus dem Hamburger Umfeld und haben aktuell folgende Konstellation:
Wir würden gerne mit Bekannten zusammen ein Doppelhaus beziehen.
Da wir bereits an einem konkreten Grundstück in Verhandlungen sind, folgende konkrete Rückfragen hierzu (996qm):
Aktuell steht auf der rechten Hälfte des Grundstücks ein Einfamilienhaus aus 1965, Maße grob 10x11m.
Dieses Einfamilienhaus sollte nun aus Abstandsflächen- und Grundstücksgrößengründen zu einer Doppelhaushälfte umfunktioniert werden, d.h. die Fenster an der Hausseite zur Grundstücksmitte würden alle zugemacht werden und diese Seite dann als Zwischenwand zur Neubau-Doppelhaushälfte fungieren.

Es gibt keinen Bebauungsplan, richtet sich gemäß Nachbarbebauung und das Bauamt ist dem DH Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.
Folgende Fragen:

- gibt es Punkte, die beim Anbau einer Neubau-Doppelhaushälfte an einen Altbestand aus 1965 speziell berücksichtigt werden müssen? (Beide hätten einen Keller)
NoGos oder Showstopper?
- gibt es spezielle Themen, die bei der „Umwandlung“ eines Einfamilienhaus zur Doppelhaushälfte berücksichtigt werden müssen?
- da das Einfamilienhaus ca 10x11m Grundfläche hat; wäre die Neubau-Doppelhaushälfte auch mit 10x14m bautechnisch denkbar, wenn bauvorgabenseitig nichts dagegen spricht und nur die Dachneigung gleich/ähnlich sein sollte?
Die „Verlängerung“ beträfe die Seite unter den beiden Dachschrägen, nicht die Längsseite des Daches.
- sonstige Erfahrungswerte, Tipps, die ihr zu dem Vorhaben ggfs hättet?

Oder gibt es Argumente, warum ihr das auf keinen Fall machen würdet und stattdessen ein Einfamilienhaus auf einem separaten Grundstück bauen würdet?
Das Grundstück würde an der DH Mittelgrenze real geteilt werden.

Vielen lieben Dank euch!
Grüße
 
N

nordanney

- gibt es Punkte, die beim Anbau einer Neubau-Doppelhaushälfte an einen Altbestand aus 1965 speziell berücksichtigt werden müssen? (Beide hätten einen Keller)
NoGos oder Showstopper
- keine gemeinsame Kommunwand (also jedes Haus hat an allen vier Seiten eigene Hauswände)
- Keller für die zweite Doppelhaushälfte kann bautechnisch sehr herausfordernd sein und wird gutes Geld kosten - kann auch schnell zu Schäden am Bestand führen
- aber zuerst: Architekten ins Boot holen, der mit solchen Herausforderungen umgehen kann
- wird das Grundstück auch geteilt? Themen sind noch Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl
- Stellplätze möglich?
- Innere Erschließung
da das Einfamilienhaus ca 10x11m Grundfläche hat; wäre die Neubau-Doppelhaushälfte auch mit 10x14m bautechnisch denkbar
Ja.
Oder gibt es Argumente, warum ihr das auf keinen Fall machen würdet und stattdessen ein Einfamilienhaus auf einem separaten Grundstück bauen würdet?
Das Grundstück würde an der DH Mittelgrenze real geteilt werden.
65er Immobilie, die dann auch noch saniert werden muss? Warum sich direkte Nachbarn ans Bein binden? Kosten? Ich würde mir so einen Aufwand nur dann antun, wenn der Bestand extrem günstig ist. Da sind viele, z.T. teure, Baustellen.
 
F

Freakyline

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja das Grundstück wird real geteilt; Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl dürfte irrelevant sein, da gemäß Nachbarbebauung und ohne Bebauungsplan, oder?
Zumindest ist nirgends eine Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl Limitierung ersichtlich.
Stellplätze sind kein Problem.

Inwiefern kann der Keller bei der Neubau-Doppelhaushälfte aufwendiger/teurer sein bzw. wovon hängt das ab?
 
11ant

11ant

Wenn ein Bestandsgebäude aus 1965 noch so viel Platz daneben hat, warum dann nicht anbauen und in ein Zweifamilienhaus umwandeln (so oder so: zeige mal alle Geschoßgrundrisse, den Schnitt und natürlich das Grundstück).
 
N

nordanney

Inwiefern kann der Keller bei der Neubau-Doppelhaushälfte aufwendiger/teurer sein bzw. wovon hängt das ab?
Du buddelst eine Baugrube mit 3,50m Tiefe direkt an einen bestehenden Keller, wo die Bodenplatte des Kellers vielleicht bei 2,70m liegt. Was meinst denn Du, wie sich der Bestand verhält, wenn er einfach an einer Klippe steht - so wie alle Häuser an Klippen, wenn die Erde abrutscht und sich das Haus bewegt.
 
Y

ypg

Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl Limitierung
Die Nachbarbebauung wird Dich limitieren können.
Ja das Grundstück wird real geteilt
Das ist nicht immer möglich.
wir sind aus dem Hamburger Umfeld
Welches Bundesland. Oft gibt es für Grundstücke eine Mindeszgrösse. Wenn die beispielsweise 650qm wäre, wäre nur eine ideelle Teilung möglich.
Die „Verlängerung“ beträfe die Seite unter den beiden Dachschrägen, nicht die Längsseite des Daches.
Also dann die Traufseite? Jeder hätte sein eigenes Dach.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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