Habe nochmals eine Frage zu unseren Bebauungsplan, der doch strenger ist als geahnt. Vorweg: Bei den Nachbarhäusern gab es wohl einige Befreiungen, was mir der Zuständige Herr beim Bauamt auch schon mitgeteilt hat.
Explizit geht es mir um die Max. zugelassenen Höhen. Hier steht beschrieben, dass im Bereich von rückspringenden Fassadenflächen die Max. zulässige Wandhöhe überschritten werden darf.
Bedeutet dies, wenn ich 2-Vollgeschosse rückspringenden über einen Keller setzen würde, eine Genehmigung klappen könnte?
Gemeint ist in etwa so:
Ich kann es in dem Programm leider nicht besser darstellen, jedoch ist der Hang eher eine Böschung und das eigentliche Haus steht auf einer ebenen Fläche.