S
Simon91
Hallo zusammen,
da ein Grundstück in Aussicht ist, möchten wir uns für die Zukunft vorbereiten und euch um Rat fragen, da wir so gut wie keine Erfahrung mit Bebauungsplänen besitzen. Ein erstes Gespräch mit dem Massa Haus Berater hatten wir bereits (da lagen die Bebauungspläne noch nicht vor), es soll ein KfW55 Einfamilienhaus (Sattel oder Walmdach) werden.
Das Grundstück befindet sich in Nordhanglage, was uns vor einige Fragen stellt. Im Internet habe ich bereits etwas recherchiert und meines Wissens nach haben wir generell 2. Möglichkeiten:
1. Grundstück ganz/teilweise ebnen und angrenzende Erhöhungen abfangen -> Hohe Kosten
2. Eingang UG, Garten EG
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 525qm (17,5x30)
Hang: Ja
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: siehe screenshots
Baufenster, Baulinie und -grenze: siehe Screenshot, zu Grenze keine Info aus Textteil ersichtlich
Randbebauung: Ja, wenn Breite zulässt
Anzahl Stellplatz: 2 gewünscht, vor Doppelgarage
Geschossigkeit: Ist meine Frage, siehe unten
Dachform: vermutlich Sattel, da Walm Neigung von nur 22Grad bei Massa Haus
Stilrichtung: Einfamilienhaus Modern
Ausrichtung: Frei
Maximale Höhen/Begrenzungen: Max. Firsthöhe 8m
weitere Vorgaben
Im Bebauungsplan steht die Gebäudehöhegrenze H1 (Grundstück Nr. 3882):
Diese wird auch im Textteil skizziert:
Jetzt stell sich uns generell die Frage ob die Variante: Garage/Eingang im UG, Garten im EG, Schlafen im OG möglich ist? Das mit der Geschossigkeit ist mir nicht so ganz schlüssig, da ja klar erläutert wird dass das Erdgeschoss Max 0,5m tiefer oder höher liegen muss wie die Bezugsebene 255.25, ist das korrekt? Wenn man das Haus erhöht baut, befindet sich das Erdgeschoss ja mindestens ein Stockwerk über der Bezugshöhe 255.25
Ebenfalls lese ich nichts über im Textteil über die Möglichkeiten/Erlaubnis zum Ebnen des Grundstückes. Ist es theoretisch möglich, wenn mehrere Grundstücke aneinander Grenzen das jeder Bauherr frei entscheiden kann ob er das Grundstück ebnet oder sein Haus "anhebt", bzw. auf der Garage oder erhöht baut?
Wie würdet ihr auf dem Grundstück das Haus anordnen, bzw. bauen?
Den Textteil kann ich leider nicht anhängen das PDF
Anbei noch eine Skizze des Grundstücks zum besseren Verständnis:
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Simon
da ein Grundstück in Aussicht ist, möchten wir uns für die Zukunft vorbereiten und euch um Rat fragen, da wir so gut wie keine Erfahrung mit Bebauungsplänen besitzen. Ein erstes Gespräch mit dem Massa Haus Berater hatten wir bereits (da lagen die Bebauungspläne noch nicht vor), es soll ein KfW55 Einfamilienhaus (Sattel oder Walmdach) werden.
Das Grundstück befindet sich in Nordhanglage, was uns vor einige Fragen stellt. Im Internet habe ich bereits etwas recherchiert und meines Wissens nach haben wir generell 2. Möglichkeiten:
1. Grundstück ganz/teilweise ebnen und angrenzende Erhöhungen abfangen -> Hohe Kosten
2. Eingang UG, Garten EG
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 525qm (17,5x30)
Hang: Ja
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: siehe screenshots
Baufenster, Baulinie und -grenze: siehe Screenshot, zu Grenze keine Info aus Textteil ersichtlich
Randbebauung: Ja, wenn Breite zulässt
Anzahl Stellplatz: 2 gewünscht, vor Doppelgarage
Geschossigkeit: Ist meine Frage, siehe unten
Dachform: vermutlich Sattel, da Walm Neigung von nur 22Grad bei Massa Haus
Stilrichtung: Einfamilienhaus Modern
Ausrichtung: Frei
Maximale Höhen/Begrenzungen: Max. Firsthöhe 8m
weitere Vorgaben
Im Bebauungsplan steht die Gebäudehöhegrenze H1 (Grundstück Nr. 3882):
Diese wird auch im Textteil skizziert:
Jetzt stell sich uns generell die Frage ob die Variante: Garage/Eingang im UG, Garten im EG, Schlafen im OG möglich ist? Das mit der Geschossigkeit ist mir nicht so ganz schlüssig, da ja klar erläutert wird dass das Erdgeschoss Max 0,5m tiefer oder höher liegen muss wie die Bezugsebene 255.25, ist das korrekt? Wenn man das Haus erhöht baut, befindet sich das Erdgeschoss ja mindestens ein Stockwerk über der Bezugshöhe 255.25
Ebenfalls lese ich nichts über im Textteil über die Möglichkeiten/Erlaubnis zum Ebnen des Grundstückes. Ist es theoretisch möglich, wenn mehrere Grundstücke aneinander Grenzen das jeder Bauherr frei entscheiden kann ob er das Grundstück ebnet oder sein Haus "anhebt", bzw. auf der Garage oder erhöht baut?
Wie würdet ihr auf dem Grundstück das Haus anordnen, bzw. bauen?
Den Textteil kann ich leider nicht anhängen das PDF
Anbei noch eine Skizze des Grundstücks zum besseren Verständnis:
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Simon