E
Escroda
IMHO nein. Du hast ja nur gut einen Meter Höhenunterschied im Bereich des Hauses. Das ist nicht Fisch, nicht Fleisch, da es für ein komplettes Geschoss nicht reicht und beim Ebnen die Terrasse schwierig wird. Das Grundstück schreit nach Split-Level.Jetzt stell sich uns generell die Frage ob die Variante: Garage/Eingang im UG, Garten im EG, Schlafen im OG möglich ist?
Verstehe ich nicht. Deine Erdgeschossfußbodenhöhe muss zwischen 254,75 und 255,75 liegen. Dein First unter 263,26.Wenn man das Haus erhöht baut, befindet sich das Erdgeschoss ja mindestens ein Stockwerk über der Bezugshöhe 255.25
Ja, wobei man bei der Gemeinde erfragen müsste, was mit Punkt 3.5 der örtlichen Bauvorschriften genau gemeint ist:Ist es theoretisch möglich, wenn mehrere Grundstücke aneinander Grenzen das jeder Bauherr frei entscheiden kann ob er das Grundstück ebnet oder sein Haus "anhebt", bzw. auf der Garage oder erhöht baut?
Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sind einander anzugleichen.
Passt aber IMHO nicht so ganz, da dein Hang deutlich flacher ist.Ich finde keine "Arifa" im Forum
Wie haben es die Nachbarn denn gelöst?am besten ich könnte mal so eine Immobilie in Echt anschauen