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HansiH
Hallo, ich würde gerne mein Einfamilienhaus (200 qm Wohnfläche, davon 50qm Einliegerwohnung) nochmals abtrennen. Es wäre dann im EG eine Wohnung mit ca100 qm, die Einliegerwohnung mit ca 50 qm und eine neue Wohnung mit knapp unter 50 qm im OG.
Bautechnisch recht einfach zu machen. Geht das aber so einfach baurechtlich? EG und Einliegerwohnung sollen vermietet werden. Die neue kleine Wohnung würde ich bewohnen....
Bautechnisch recht einfach zu machen. Geht das aber so einfach baurechtlich? EG und Einliegerwohnung sollen vermietet werden. Die neue kleine Wohnung würde ich bewohnen....