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Escroda
Und wer ist verantwortlicher bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser?Das muss sowieso ich machen.
Nein, für eine Garage alleine nicht. Jedenfalls nicht in NRW. Aber Du willst sie ja gleichzeitig mit dem Haus beantragen, somit wird sie Bestandteil der Baugenehmigung und fällt ebenso in den Verantwortungsbereich des Entwurfsverfassers, wie das Wohnhaus. Es ist ein Bauvorhaben und wird gemeinsam abgenommen.Sind wir in unserer Bürokratie echt schon soweit, dass man einen Architekten für eine Garage beauftragen muss?
Woher kommt nur der Gedanke, dass das Risiko eines Baustopps bei Genehmigungsfreistellung größer wäre?Mit richtiger Baugenehmigung, da ich keinen Baustopp beim Haus riskieren möchte aufgrund irgendwelcher Umstände.
Kannst Du nach der Abnahme ja machen. Dann schreib' aber auch nicht Werkstatt in den Bauantrag.Zieh ich die Trockenbauwand halt später nach...
Ich sehe gar kein Problem in der eigenständigen Errichtung der Garage, sondern in der Verquickung von Teilleistungen in Form von gemeinsamem Bauantrag und gemeinsamer Fundamenterstellung mit dem Wohnhausbau.