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Hallo,
Daher ist es unzulässig, Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung bzw. KfW Ergebnissen zu dimensionieren bzw. Verbrauchsaussagen vorzunehmen.!
v.g.
Das ist auf dem Papier häufig der Fall, schaut man in der Praxis etwas genauer hin, wird es mitunter trübe.Da ein KfW 55 Haus schlüsselfertig bestellt wurde ist es selbstverständlich schriftlich zugesichert ;-)
nicht nur, die thermische Qualität der Gebäudehülle spielt auch eine Rolle. Daher sind für die jeweiligen KfW-Effizienzstufen zwei Parameter einzuhalten. Theoretische Primärenergie ist für den Betrieber eher nachrangig, für ihn zählt die Endeenergie unter Berücksichtigung der realen Verhältnissen des spezifischen Bauvorhabens, nicht die normierten Energieeinsparverordnung Randparameter!...Der Primärenergiebedarf richtet sich nach dem gewählten Heizungssystem,...
Daher ist es unzulässig, Heizungsanlagen auf Grundlage von Energieeinsparverordnung bzw. KfW Ergebnissen zu dimensionieren bzw. Verbrauchsaussagen vorzunehmen.!
Ob "cool" eine geeignetes Kriterium für eine wesentliche Investitionsentscheidung ist, muß Jeder selbst beurteilen ;-)..., finde ich jetzt natürlich nicht so cool :/
v.g.