Laut der Dame von Bauamt geht das aber nicht mit 3 m Abstand,
Diese Auskunft würde ich glatt ´mal in Zweifel ziehen. Das wäre ein Fall für
@Escroda gewesen, vielleicht fragst Du hilfsweise im grünen Forum "Dimeto". Eine Anbauverpflichtung für das Hauptgebäude aber bei den Nebengebäuden dann Grenzabstand, das erscheint mir schon merkwürdig, und aus dem an sich grenzprivilegierten Nebengebäude des Nachbarn eine Abstandsübernahme zu konstruieren, sogar hanebüchen. Meine Vermutung ist, da hat eine fleißig lernende Auszubildende etwas mißverstanden.
Bin noch verwirrt, meintest du nicht gerade quasi "ja wir bauen an" und dann im gleichen Satz quasi ein "wir planen 3m Abstand"? Widerspricht sich das nicht? Oder baut ihr teilweise an (und an der Grenze) und teilweise tiefer (da mit 3m bzw jetzt eventuell 6m Abstand?).
Folge der Quelle im zweiten Block meines Beitrages #10, da siehst Du das Elend: es geht um eine sehr spezielle Doppelhaushälfte, der Nachbar hat eine normal kleine und der TE eine winzige, beide haben im Hof Nebengebäude (eben die typische Selbstversorgerkonstellation der 50er mit Hasen aus eigener Schlachtung und dergleichen). Die Doppelhaushälfte will er nun ersetzen und soll dort anbauen, das war im alten Thread vor zwei Jahren (siehe besagter Link) schon so. Nun soll er mit dem Anbau zum Neubau auf den Keller der Abriss-Doppelhaushälfte neuerdings Grenzabstand halten, was ich sachlich für Quatsch und zudem eben auch ein Mißverständnis (bzw. eine Fehlinterpretation der Vorschriften) halte, deswegen der Verweis auf den Fachmann. Nun noch eine Abstandsflächenübernahme draufzusatteln, toppt den Unfug nochmals.