Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?

4,50 Stern(e) 6 Votes
C

Costruttrice

Ich würde mit dem Zaun ohne Absprache nicht auf die Grenze gehen, sondern Abstand halten und auf meinem Grundstück bleiben. Am Ende gefällt der Zaun dem Nachbarn nicht oder er wollte gar keinen und dann darfst du ihn entfernen. Das ist bei uns damals im Baugebiet bei einigen passiert.

Schreibt doch einen Brief mit eurem Anliegen und den Kontaktdaten und bittet den GU dem Nachbarn den zu übermitteln. Vielleicht bekommt ihr ja so Kontakt.
 
J

Joedreck

Dann sind die neuen Eigentümer auch Bauherren und stehen entsprechend auf dem Bauschild. Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.
Edit: und die sind schon im Grundbuch. Bei berechtigtem Interesse kann man die Eigentümer beim Grundbuchamt erfragen.
 
H

hampshire

Die Lösung liegt für mich auf der Hand. Auch wenn der GU die Adresse der Nachbarn nicht herausrückt, kannst Du dem Nachbarn über den GU eine Nachricht zukommen lassen. Etwa so:
"Hallo, wir sind Ihre neuen Nachbar, Name(n) und freuen uns Sie bald kennen zu lernen. Uns beschäftigt gerade die Gestaltung der Grundstücksgrenze zu Ihnen. Es wäre doch schön, wenn wir uns dazu abstimmen könnten. Unser GU nimmt Datenschutz sehr ernst und gibt uns nicht Ihre Kontaktdaten. Hier sind unsere (......) damit Sie sich melden können. Auf eine gute Nachbarschaft, ..."
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du Sicherheit und eine gute Lösung bekommst steigt und die ganzen Konjunktivgedanken kannst Du Dir sparen.
 
K

konibar

...Sofern das landesrecht es in dem konkreten Fall vorsieht.
genau:
Landesrecht ist das Stichwort!

iA ist im Nachbarschaftsrecht definiert, wer für die Errichtung des Trennzauns zuständig ist.
Hier wurde das vor etlichen Jahren umgedreht, vermutlich zur Bundesweiten Vereinheitlchung.
Nun muss der von der Straße aus gesehen links wohnende den Grenzzaun rechts errichten und finanzieren.
Außer beide Seiten verzichten einvernehmlich darauf.
 
M

MP12345

Guten Morgen, wir haben mit beiden Nachbarn sprechen können, beide haben keine Probleme mit einem Zaun. Wir werden ca. 30cm weg von der Grenze den Zaun setzen. Unser Grundstück grenzt an ein Mehrfamilienhaus, dieses ist mit einem Zaun umzäunt. Davor dürfen wir doch auch einen Zaun setzen oder?
 
Zuletzt aktualisiert 16.01.2025
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1403 Themen mit insgesamt 19882 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfriedung in RLP: kleiner Zaun auf eigenem Grundstück erlaubt? 40
2Grundstück befestigen 17
3Grenzgestaltung - Nachbar will Zaun, wir Hecke 29
4Abstand zu unserem gemietetem Objekt bei Neubau auf Grundstück 45
5Zaun bei Neubau (Bayern), Nachbargrenzen, 11
6Wem gehört eigentlich welcher Zaun? 17
7Möchtet Ihr Zäune um Euer Haus / Grundstück und wenn ja, warum? 32
8WPC-Zaun Pfosten einbetonieren 10
9Zaun als Schallschutz zum Nachbarn. Was hemmt Schall am besten? 27
10Zaun falsch gesetzt nachträgliche Böschung 10
11ZAUN gesucht - Bilder und Anregungen erwünscht ! 33
12Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
13Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
14Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
15Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
16Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
17Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
18Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
19Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
20Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27

Oben