S
slpot
Hallo,
wir sind vor einiger Zeit in unser neues Haus gezogen. Unser Nachbar hat sich einen Sichtschutz zwischen den Grundstücken gewünscht, soweit auch alles gut.
Einfriedungen sind gemäß Bebauungsplan nur als Laubhecken - auch mit integrierten oder auf der Innenseite des Grundstücks aufgestellen Zäunen - zulässig. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,80m nicht überschreiten.
Wir hätten diesen Zaun nun am liebsten auf der Innenseite bzw. haben diesen an den öffentlichen Flächen auch. An den öffentlichen Flächen ist das auch kein Problem, Hecke zur öffentlichen Seite, Bedingungen erfüllt.
Das Problem ist jetzt aber das dieses so an den direkten Grenzen zum Nachbarn nicht funktioniert. Es müsste ja, gemäß den Auflagen des Bebauungsplan, eine bzw. zwei Hecken auf die Grenze, welche dann jeweils innenliegende Zäune zu den Grundstücken haben können. Das würde ich so bauen lassen, aber so wirklich richtig mag das ja nicht sein.
Die damaligen Aussagen der Damen und Herren vom Bauamt beim Treffen mit den neuen Grundstückeigentümern dazu war, dass sich die Stadt da nicht einmischt und die Nachbarn das selbst klären sollen, wovon jetzt, nachdem es von außen Beschwerden gab, niemand mehr etwas wissen will.
Über 90% der bislang stehenden Zäune im Baugebiet stehen jetzt natürlich auf der Grenze und es gibt nur 1 oder 2 Grundstücke, wo Hecken dabei sind, wahrscheinlich da auch eher Zufall. Bei Stabmattenzäunen ist das natürlich etwas leichter zu ändern.
Bei allen Nachbarn mit blickdichten Zäunen, habe ich jetzt von einem anderen Nachbarn erfahren, wünscht sich die Stadt nun das auf beide Seiten Hecken gepflanzt werden, was so aber ja nicht vorgesehen war und wir so auch nicht möchten. Tendenziell hätten wir auch ganz auf den Zaun verzichtet, haben aber auch kein Problem mit einem.
Ich vermute mittlerweile das die Stadt sich das anders vorgestellt hat mit den inliegenden Zäunen, dabei aber schlicht nicht bedacht hat, dass sie damit quasi 1,80m geschlossene Zäune egal welcher Art ligitimiert hat.
Wenn jetzt auf der Grenze eine Hecke stünde, welcher Nachbar hätte denn dann das Recht für den Zaun?
Ich bin hier gerade etwas ratlos wie wir vorgehen sollen, zumal das auch in der Außenwirkung nur wenig Sinn macht, da ringsherum ja eh Zäune mit Hecken stehen bzw. hinkommen, das ganze für Aussenstehende sowieso nicht einsehbar wäre.
Vielleicht verstehe ich den Teil vom Bebauungsplan und dessen interpretierung auch einfach nur falsch.
Gruß
Sascha
wir sind vor einiger Zeit in unser neues Haus gezogen. Unser Nachbar hat sich einen Sichtschutz zwischen den Grundstücken gewünscht, soweit auch alles gut.
Einfriedungen sind gemäß Bebauungsplan nur als Laubhecken - auch mit integrierten oder auf der Innenseite des Grundstücks aufgestellen Zäunen - zulässig. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,80m nicht überschreiten.
Wir hätten diesen Zaun nun am liebsten auf der Innenseite bzw. haben diesen an den öffentlichen Flächen auch. An den öffentlichen Flächen ist das auch kein Problem, Hecke zur öffentlichen Seite, Bedingungen erfüllt.
Das Problem ist jetzt aber das dieses so an den direkten Grenzen zum Nachbarn nicht funktioniert. Es müsste ja, gemäß den Auflagen des Bebauungsplan, eine bzw. zwei Hecken auf die Grenze, welche dann jeweils innenliegende Zäune zu den Grundstücken haben können. Das würde ich so bauen lassen, aber so wirklich richtig mag das ja nicht sein.
Die damaligen Aussagen der Damen und Herren vom Bauamt beim Treffen mit den neuen Grundstückeigentümern dazu war, dass sich die Stadt da nicht einmischt und die Nachbarn das selbst klären sollen, wovon jetzt, nachdem es von außen Beschwerden gab, niemand mehr etwas wissen will.
Über 90% der bislang stehenden Zäune im Baugebiet stehen jetzt natürlich auf der Grenze und es gibt nur 1 oder 2 Grundstücke, wo Hecken dabei sind, wahrscheinlich da auch eher Zufall. Bei Stabmattenzäunen ist das natürlich etwas leichter zu ändern.
Bei allen Nachbarn mit blickdichten Zäunen, habe ich jetzt von einem anderen Nachbarn erfahren, wünscht sich die Stadt nun das auf beide Seiten Hecken gepflanzt werden, was so aber ja nicht vorgesehen war und wir so auch nicht möchten. Tendenziell hätten wir auch ganz auf den Zaun verzichtet, haben aber auch kein Problem mit einem.
Ich vermute mittlerweile das die Stadt sich das anders vorgestellt hat mit den inliegenden Zäunen, dabei aber schlicht nicht bedacht hat, dass sie damit quasi 1,80m geschlossene Zäune egal welcher Art ligitimiert hat.
Wenn jetzt auf der Grenze eine Hecke stünde, welcher Nachbar hätte denn dann das Recht für den Zaun?
Ich bin hier gerade etwas ratlos wie wir vorgehen sollen, zumal das auch in der Außenwirkung nur wenig Sinn macht, da ringsherum ja eh Zäune mit Hecken stehen bzw. hinkommen, das ganze für Aussenstehende sowieso nicht einsehbar wäre.
Vielleicht verstehe ich den Teil vom Bebauungsplan und dessen interpretierung auch einfach nur falsch.
Gruß
Sascha