Q
quisel
Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem die Eingangsbestätigung für unseren Bauantrag vom Bauamt erhalten. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, ab wann die drei Monats Frist im Sinne des §65 Abs. 2 Satz 1 HBO läuft. Die genannte Hessische Bauordnung sagt:
"Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums zu Bestätigen."
Wir haben vom Bauamt eine Eingangsbestätigung (Fett als Überschrift) für den Bauantrag erhalten, welche Eingangsdatum und Aktenzeichen enthält. Zur Vollständigkeit dreht man formulierungsmäßig den Spieß allerdings um und schreibt:
"Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
Das klingt für mich danach, dass ich vor Erteilung der Genehmigung nur noch mal etwas vom Bauamt höre, wenn was fehlt - sprich, wenn der Antrag unvollständig sein sollte. Eine nochmalige Vollständigkeitsbestätigung erwarte ich aufgrund der Formulierung nicht.
Liege ich mit der Einschätzung richtig? Wenn ja: Kann ich davon ausgehen, dass mit dem Schreiben auch indirekt bereits die Vollständigkeit bestätigt ist oder sollte ich noch mal nach einer Vollständigkeitsbestätigung beim Bauamt nachfragen?
Ich möchte vermeiden, dass jetzt Zeit ins Land streicht, man nach drei Monaten immer noch nichts gehört hat, man dann nachfragt und gesagt bekommt: "Ja, die Frist läuft ja auch noch gar nicht, wir haben Ihnen ja nie die Vollständigkeit des Antrags bestätigt."
Danke und Grüße,
quisel
wir haben vor kurzem die Eingangsbestätigung für unseren Bauantrag vom Bauamt erhalten. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar, ab wann die drei Monats Frist im Sinne des §65 Abs. 2 Satz 1 HBO läuft. Die genannte Hessische Bauordnung sagt:
"Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist unter Angabe des Datums zu Bestätigen."
Wir haben vom Bauamt eine Eingangsbestätigung (Fett als Überschrift) für den Bauantrag erhalten, welche Eingangsdatum und Aktenzeichen enthält. Zur Vollständigkeit dreht man formulierungsmäßig den Spieß allerdings um und schreibt:
"Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
Das klingt für mich danach, dass ich vor Erteilung der Genehmigung nur noch mal etwas vom Bauamt höre, wenn was fehlt - sprich, wenn der Antrag unvollständig sein sollte. Eine nochmalige Vollständigkeitsbestätigung erwarte ich aufgrund der Formulierung nicht.
Liege ich mit der Einschätzung richtig? Wenn ja: Kann ich davon ausgehen, dass mit dem Schreiben auch indirekt bereits die Vollständigkeit bestätigt ist oder sollte ich noch mal nach einer Vollständigkeitsbestätigung beim Bauamt nachfragen?
Ich möchte vermeiden, dass jetzt Zeit ins Land streicht, man nach drei Monaten immer noch nichts gehört hat, man dann nachfragt und gesagt bekommt: "Ja, die Frist läuft ja auch noch gar nicht, wir haben Ihnen ja nie die Vollständigkeit des Antrags bestätigt."
Danke und Grüße,
quisel