Die neue Energieeinsparverordnung, bzw. die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten nach dem 1.4.2016 sind nach meinem Kenntnisstand sehr ähnlich zu den Anforderungen KfW70. Somit sollte sich z.B. für ein KfW70-Haus mit Gas nix ändern. Wer das vorher nicht erreicht hat, erreicht jetzt nicht mehr die Energieeinsparverordnung.
Außerdem hat sich der Primärenergiefaktor für Strom verbessert, dadurch werden Wärmepumpen besser gestellt, Gas aber nicht schlechter.
Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.