Einliegerwohnung Verkauf, nun klopft das Finanzamt an

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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Musketier

Musketier

wenn ich es richtig verstehe, war es 2006 rechtlich eine Schenkung der Tochter an die Eltern. Da gibt es afaik keine Freibeträge.
Das ist falsch, es gibt immer Freibeträge, auch wenn diese dann geringer sind, als bei der umgekehrten Schenkung. In dem Fall dürfte der Freibetrag vermutlich bei 20.000€ liegen.
Ein kostenloses Wohnrecht könnte aber den anzusetzenden Wert gemindert haben.
Auch weiß ich nicht, wie das von den Eltern übernommene Darlehen anzusetzen ist. Was mir in dem Zusammenhang einfällt, man sollte nochmal die Verträge zum Erwerbsvorgang prüfen, ob es sich aus urkundlicher Sicht tatsächlich um eine reine Schenkung oder ob es sich ( durch die Darlehenszahlungen) um einen teilentgeltlichen Erwerb handelte. Ein teilentgeltlicher Übertrag könnte steuerlich eine ganz andere Auswirkung auf die 10 Jahresfrist haben.
 
MarcWen

MarcWen

Ich hab das jetzt so verstanden:

2002
Eigentümer Tochter
Finanzierung Schwiegereltern
Nutzer Tochter


2006 Schenkung
Eigentümer Schwiegereltern
Finanzierung Schwiegereltern
Nutzer Tochter
Nicht ganz. 2002 passt soweit. Da gab es glaub noch eine Förderung, daher lief das auf der Tochter, sie hätte die Wohnung später auch behalten dürfen.

Mitte 2002 zieht sie aber aus. Dann wohnte knapp 2 Jahre ihr Bruder in der Wohnung und seit 2004 komplett fremd vermietet.

Mir fällt gerade auf, die Wohnung wurde in 2015 (August-Oktober) verkauft. Die Übertragung könnte aber auch schon Ende 2005 gewesen sein. Lasse mir mal die genauen Daten schicken. Easy wäre es aber, wenn 2002 zählt, dann sind es definitiv mehr als 10 Jahre.
 
Musketier

Musketier

Nicht ganz. 2002 passt soweit. Da gab es glaub noch eine Förderung, daher lief das auf das auf der Tochter, sie hätte die Wohnung später auch behalten dürfen.
Klingt nach Eigenheimzulage, die es seit 2006 nicht mehr gibt.
Mitte 2002 zieht sie aber aus. Dann wohnte knapp 2 Jahre ihr Bruder in der Wohnung und seit 2004 komplett fremd vermietet.
Ob die 2 Jahre Eigennutzung tatsächlich erreicht werden hängt daran, ob der Bruder mit reinzählt. Das weiß ich nicht und müsste recherchieren. Dann käme es noch auf den genauen Zeitraum an und ob dies auch bei Übergang auf den Rechtsnachfolger durch die Schenkung Berücksichtigung findet. Das müsste ich ebenfalls recherchieren.

Mir fällt gerade auf, die Wohnung wurde in 2015 (August-Oktober) verkauft. Die Übertragung könnte aber auch schon Ende 2005 gewesen sein. Lasse mir mal die genauen Daten schicken. Easy wäre es aber, wenn 2002 zählt, dann sind es definitiv mehr als 10 Jahre.
Wie gesagt, wichtig wäre, ob es sich tatsächlich um eine Schenkung handelt. Dazu müßte der Notarvertrag von 2006 eigentlich Auskunft geben. Dann wäre der Fall in der Tat recht simpel.
Falls es keine Schenkung wäre, dann wäre noch die Frage, um welche Beträge wir eigentlich 2002, 2005/06 und 2015/16 reden?
 
A

Alex85

Ist die Wohnung denn stark im Wert gestiegen? Ich glaube, die Steuer auf den Spekulationsgewinn wird nämlich eher der kleinere Posten sein. Auf den Gewinn gibts schlimmstenfalls 25% plus Soli und gut. Vereinfachtes Beispiel: Aus 150T€ sind 200T€ geworden. 25% auf 50T€ sind 10T€ Steuern.
Die Schenkung von Tochter an Eltern ist doch spannender, da alles über 20.000€ Wert versteuert werden muss (Steuererklärungsklasse 2). Plus Zinsen seit dem Zeitpunkt der Schenkung.
150T€ weniger 20T€ = 130T€ x 20% Schenkungssteuer (Wert der SChenkung zwischen 75-300T€ angenommen) = 26T€.
Darauf noch die Zinsen.

Das die sich jetzt melden ist kein Zufall, ich meine die Verjährung sind 10 Jahre.

Geht dringend zum Steuerberater.
 
MarcWen

MarcWen

Beim Steuerberater waren Schwiegereltern schon. Dort liegen auch alle Unterlagen.

Eltern hatten von Anfang an auch gebürgt.

Werte weiß ich nur grob. Kauf müssten um die 140.000 DM gewesen sein, Verkauf 90.000 Euro.
 
Musketier

Musketier

Dann dürfte die Schenkung unterm Freibetrag sein.

Und unter Berücksichtigung von Kaufnebenkosten ist auch beim Kauf/Verkauf nicht soviel hängen geblieben.
Aber Steuerberater ist auf jeden Fall eine gute Adresse.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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