Musketier
Das ist falsch, es gibt immer Freibeträge, auch wenn diese dann geringer sind, als bei der umgekehrten Schenkung. In dem Fall dürfte der Freibetrag vermutlich bei 20.000€ liegen.wenn ich es richtig verstehe, war es 2006 rechtlich eine Schenkung der Tochter an die Eltern. Da gibt es afaik keine Freibeträge.
Ein kostenloses Wohnrecht könnte aber den anzusetzenden Wert gemindert haben.
Auch weiß ich nicht, wie das von den Eltern übernommene Darlehen anzusetzen ist. Was mir in dem Zusammenhang einfällt, man sollte nochmal die Verträge zum Erwerbsvorgang prüfen, ob es sich aus urkundlicher Sicht tatsächlich um eine reine Schenkung oder ob es sich ( durch die Darlehenszahlungen) um einen teilentgeltlichen Erwerb handelte. Ein teilentgeltlicher Übertrag könnte steuerlich eine ganz andere Auswirkung auf die 10 Jahresfrist haben.