Guten Morgen, Hase.
erinnert mich, ans Luft holen zu denken.
Atmen ist die Voraussetzung für alle Denkvorgänge.
Im Grunde liegt die Komplexität in den allermeisten Fällen tatsächlich gar nicht um "Notarteil" des Kaufvertrages, sondern in den Anhängen. Tatsächlich ist in den allermeisten Fällen der Grundstücksübertragungsteil recht öde und gar nicht schwierig, auch nicht in der Einschätzung der Rechtsfolgen eines Vertragsschlusses. Die Würze liegt in den anhängenden Baubeschreibungen, welche sehr (sehr) oft den Kaufverträgen als Anhang beigefügt werden.
Die Baubeschreibungen kann (und wird) der Notar nicht sonderlich kommentieren. Das ist weder seine Aufgabe, noch dürfte er (sie) hierzu regelmäßig in der Lage sein. Dieser Teil des Kaufvertrages ist m.E. (fast zwingend) von einem Sachverständigen (alternativ durch Payday) zu prüfen. Die Folgen dieses Anhanges sind sehr viel weitreichender, als es ein normaler Grundstückskaufvertrag in der Regel sein dürfte.
Jeder hat eine Haftpflichtversicherung und meistens auch eine Hausratversicherung. Eine Bauwesenversicherung wird auch oft abgeschlossen, weil ein böser Bube ja einen Heizkörper entwenden könnte. Dass es aber zu erheblichsten (teils existenzbedrohenden) Nachteilen bei schlechter Bauausführung kommen kann, das wird tunlichst verdrängt. Die Kosten für sachverständige Begleitung und ordentliche Vertragsprüfung werden als überflüssig eingestuft, auch wenn eigene Sachkenntnis absolut nicht vorhanden ist. Diese Dinge könne man ja auch selber sehen, wenn man nicht vollständig blind ist, dazu braucht es dann keinen externen Sachverstand (gell, Payday?).
Sei´s drum. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Das meint auch die Verantwortlichkeit für den finanziellen Untergang und den Verlust sämtlichen Aktivvermögens.