Die fällt dann doch gar nicht an, da das Darlehen nicht zurückgeführt wird. Kann ja nur passieren (VE bezahlen), wenn der Kaufpreis gezahlt wird und damit eine Darlehensrückführung efolgt (übrigens wird auch dann erst die VE final berechnet).
Die fällt dann doch gar nicht an, da das Darlehen nicht zurückgeführt wird. Kann ja nur passieren (VE bezahlen), wenn der Kaufpreis gezahlt wird und damit eine Darlehensrückführung efolgt (übrigens wird auch dann erst die VE final berechnet).