Wie ich schon geschrieben habe ,mit der Unterschrift auf dem Antrag für den Einbau vom Stromzähler erklärt der unterschreibende das die E— Anlage fertig gestellt ist und Inbetrieb gesetzt werden soll , somit ist dieser auch in dem Moment in Haftung. So steht’s auch schon auf der Fertigmeldung für den Zähler.. ob das nun zutrifft interessiert den Netzbetreiber überhaupt nicht . Dafür hat er ja die Unterschrift.
Dieser Mensch unterschreibt auch damit gleichzeitig das deine Erdungsanlage die er wahrscheinlich nie gesehen hat den aktuellen Bestimmungen entspricht und auch so ausgeführt wurde.
Aber wofürbraucht man da eine Versicherung?
Bin seit 1974 bis zum heutigen Tag eingetragener Installateuer und hab etliche Zähler beantragt aber irgendwelche Bestätigungen für Versicherungen waren nicht gefordert. Klär mich auf.