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X-Eagle
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Als Bauherrengemeinschaft haben wir im Ortenaukreis/BW uns zusammengeschlossen und ein 6-Familienhaus gebaut.
Jetzt, ca. 5 Jahre später kommt das Bauamt und sagt, dass die Endabnahme nicht durchgeführt wurde und diese schnellstens nachgeholt werden soll.
Wir alle waren davon ausgegangen dass diese damals gemacht wurde.
Wisst Ihr ob die Endabnahme durch das Bauamt hier Pflicht ist?
Wie haben nämlich von verschiedenen Architekten unterschiedliche aussagen erhalten. unter anderem auch dass bei Privat gebauten Häusern diese nicht zwingend erforderlich ist.
Aber was ist richtig und wo steht dies "schwarz auf weiß"!?
Danke für Euren Support!
MfG
ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Als Bauherrengemeinschaft haben wir im Ortenaukreis/BW uns zusammengeschlossen und ein 6-Familienhaus gebaut.
Jetzt, ca. 5 Jahre später kommt das Bauamt und sagt, dass die Endabnahme nicht durchgeführt wurde und diese schnellstens nachgeholt werden soll.
Wir alle waren davon ausgegangen dass diese damals gemacht wurde.
Wisst Ihr ob die Endabnahme durch das Bauamt hier Pflicht ist?
Wie haben nämlich von verschiedenen Architekten unterschiedliche aussagen erhalten. unter anderem auch dass bei Privat gebauten Häusern diese nicht zwingend erforderlich ist.
Aber was ist richtig und wo steht dies "schwarz auf weiß"!?
Danke für Euren Support!
MfG