S
Sube
Hallo allerseits,
ich würde gerne einige einen Teil der Lohnkosten unserer nun mit fast einem Jahr Verspätung langsam dem Ende entgegen gehenden Hausrenovierung von der Steuer absetzen. Das passt meiner Meinung nach am ehesten in den Bereich "Kosten / Förderungen" - falls es etwas passenderes gegeben hätte, bitte ich um Entschuldigung.
Die Situation ist die folgende:
1) Ich habe im Jahr 2021 diverse Abschlagsrechnungen "für bisher erbrachte Leistungen" erhalten, die dann auch 2021 bezahlt worden sind. Auf diesen Rechnungen sind keine Lohnkosten separat ausgewiesen. Für eine detaillierte Aufschlüsselung wurde ich vom Architekten auf die Endabrechnungen vertröstet.
2) Vom Elektriker habe ich nun eine Endabrechnung erhalten. Diese besteht aus drei Einzelrechnungen. Dort sind zwar Lohnkosten ausgewiesen, aber alles ist auf 2022 datiert: "Leistungsdatum: 31.1.2022", "Rechnungsdatum" und "Datum des Lieferscheins: 7.3.2022" sowie "Ausführungszeitraum: 9.3.2021 bis 31.1.2022". Alle Arbeiten wurden aber definitiv noch 2021 durchgeführt, die letzten (kleineren) kurz vor Weihnachten.
3) Die drei in der Endabrechnung zusammengefassten Einzelrechnungen stimmen leider nicht mit den Abschlagsrechnungen überein, so dass sich auch auf diese Art nicht nachweisen lässt, welche Lohnkosten im Jahr 2021 angefallen und bezahlt worden sind.
4) Nachdem ich unseren Elektriker die Situation erklärt habe und um Rechnungen gebeten habe, die ich für die Steuererklärung verwenden kann, windet er sich ziemlich. Er müsse die Rechnungen neu schreiben, das wäre ein sehr großer Aufwand und überhaupt wäre 2021 bei ihm schon fertig abgerechnet.
Meine Frage: ist das OK so oder habe ich Anrecht auf eine klarere Aufschlüsselung wann genau die einzelnen Lohnkosten angefallen (und bezahlt worden) sind? Ist es nicht so, dass sich die Endabrechnung auch klar auf die vorherigen Abschlagsrechnungen beziehen muss?
Danke!
ich würde gerne einige einen Teil der Lohnkosten unserer nun mit fast einem Jahr Verspätung langsam dem Ende entgegen gehenden Hausrenovierung von der Steuer absetzen. Das passt meiner Meinung nach am ehesten in den Bereich "Kosten / Förderungen" - falls es etwas passenderes gegeben hätte, bitte ich um Entschuldigung.
Die Situation ist die folgende:
1) Ich habe im Jahr 2021 diverse Abschlagsrechnungen "für bisher erbrachte Leistungen" erhalten, die dann auch 2021 bezahlt worden sind. Auf diesen Rechnungen sind keine Lohnkosten separat ausgewiesen. Für eine detaillierte Aufschlüsselung wurde ich vom Architekten auf die Endabrechnungen vertröstet.
2) Vom Elektriker habe ich nun eine Endabrechnung erhalten. Diese besteht aus drei Einzelrechnungen. Dort sind zwar Lohnkosten ausgewiesen, aber alles ist auf 2022 datiert: "Leistungsdatum: 31.1.2022", "Rechnungsdatum" und "Datum des Lieferscheins: 7.3.2022" sowie "Ausführungszeitraum: 9.3.2021 bis 31.1.2022". Alle Arbeiten wurden aber definitiv noch 2021 durchgeführt, die letzten (kleineren) kurz vor Weihnachten.
3) Die drei in der Endabrechnung zusammengefassten Einzelrechnungen stimmen leider nicht mit den Abschlagsrechnungen überein, so dass sich auch auf diese Art nicht nachweisen lässt, welche Lohnkosten im Jahr 2021 angefallen und bezahlt worden sind.
4) Nachdem ich unseren Elektriker die Situation erklärt habe und um Rechnungen gebeten habe, die ich für die Steuererklärung verwenden kann, windet er sich ziemlich. Er müsse die Rechnungen neu schreiben, das wäre ein sehr großer Aufwand und überhaupt wäre 2021 bei ihm schon fertig abgerechnet.
Meine Frage: ist das OK so oder habe ich Anrecht auf eine klarere Aufschlüsselung wann genau die einzelnen Lohnkosten angefallen (und bezahlt worden) sind? Ist es nicht so, dass sich die Endabrechnung auch klar auf die vorherigen Abschlagsrechnungen beziehen muss?
Danke!