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HilfeHilfe
Ich weiß nicht was deine Erkenntnisse sind , aber es gilt die mindesttilgung . Alles andere ist sowieso fahrlässig und würde ich nie jemanden raten . Soll der Darlehensnehmer bei dem Zinsniveau 45 Jahre abzahlen? Wenn du dich offensichtlich so intensiv damit beschäftigst weißt du auch das die Sondertilgung bei neugeschäft kaum und nur bei altverträgen überproportional genutzt werdenIch finde den Anfang sehr unglücklich, das mit dem Quatsch, denn lieber HilfeHilfe, Quatsch ist vielmehr, dass die Banken die 2% voraussetzen. Nach meinen Erkenntnissen tun das die beiden größten Hypothekenbabken, gemessen am Umsatz, nicht, denn die Ing.Ing-Diba akzeptiert selbst bei 100% Auslauf 1% Tilgung und die DSL Bank akzeptiert 1,5% Tilgung.
Bei einem Auslauf kleiner 80% akzeptieren Des Weiteren weitere (nicht wenige) große Banken 1% Tilgung.
Die geringe Tilgung mag Quatsch sein, nicht aber die Tatsachen bezüglich der Möglichkeiten die sich bieten und Grundlage meines Vorschlages waren. Wenn nun aber parallel in einen Bausparvertrag zu der 1% direkter Tilgung in der Annuität getilgt wird, dann tilgt man ja keine 1%, vielmehr lediglich nur 1% direkt, während man sich mit weiterem Tilgungsgeld die Anschlussfinanzierung kauft. Der Bausparvertrag rechtfertigt ja bei dem Wunsch der 100%igen Zinssicherheit die kürzere Zinsfestschreibungszeit und eben diese schafft ja einen Zinsgewinn gegenüber der längeren Zinsfestschreibungszeit.
Ich finde das sollte man so auch deutlich machen und auch kommunizieren, andernfalls wären Aussagen falsch, ganz gleich für welche Variante wir Verbraucher uns entscheiden.
Ich finde die Entscheidungsgrundlage sollte auf Informationen fußen, die der Wahrheit und Praxis entsprechen, andernfalls wäre eine Entscheidungsfindung schwierig und verfälscht und das empfände ich als Quatsch.