Energieausweis / Sanierungspflicht Bestandsimmobile

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S

Sgt. Pepper

Moin,

ich habe eine Frage bei der ich irgendwie durch Suche im Internet nicht so wirklich weitergekommen bin:

Wir haben dieses Jahr das Haus meines Schwiegervaters gekauft, bei dem es sich um ein Doppelhaus bestehend aus einem Altbau (Bj 195?) und einem separaten Anbau (Bj 1995) handelt. Der Altbau ist vermietet, im Neubau wohnen wir selber.
Der Altbau ist energetisch Anfang der 2000er saniert worden durch Einblasdämmung und einem neuen Dach. Verbaut wurde ferner dabei auch eine Heizung mit Solarthermieunterstützung die zentral beide Hausteile beheizt. Fenster / Türen sind im Altbau aus den 80er und 90er Jahren.

Inwiefern betrifft uns eine Sanierungspflicht? Gibt es einen Grenzwert beim Energieausweis ab wann dies notwendig ist oder wird das individuell entschieden?
Und wer kontrolliert das und wenn in welchen Abständen? Bekommen wir irgendwann ein Schreiben und werden aufgefordert einen Energieberater zu bestellen und der bewertet den Energieverbrauch?

So richtig habe ich das leider nicht herausfinden können und die Infos die ich bisher gefunden habe sind etwas schwammig.
Bis jetzt hat auch keiner einen Energieausweis, etc. sehen wollen. Vorhanden ist dieser aber, jedoch schon ein paar Jahre alt.

Grüße,
Stephan
 
S

Sgt. Pepper

Ach so... wir haben dort schon länger vor Kauf gewohnt von daher ist uns der Energieverbrauch natürlich bekannt gewesen.
 
T

Torti2022neu

Inwiefern betrifft uns eine Sanierungspflicht?
Sanierungspflicht wie bei jedem Kauf - innerhalb von zwei Jahren. Soll (wird es aber nicht) vom Schorni und ggf. Bauamt kontrolliert werden.
- Dämmung ungedämmter Leitungen in unbeheizten Räumen
- Dämmung Dach oder OG-Decke, sofern der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten ist
- Heizungsaustausch, sofern zu alt und nicht Niedertemperatur-/Brennwert
Dauert übrigens etwa drei Sekunden, die Worte Sanierungspflicht Kauf Immobilie in Google einzugeben und die ersten 100.000 Ergebnisse lesen, die alles dasselbe sagen. Steht auch im Gebäudeenergiegesetz.
Gibt es einen Grenzwert beim Energieausweis ab wann dies notwendig ist oder wird das individuell entschieden?
Siehe oben.
Und wer kontrolliert das und wenn in welchen Abständen?
Siehe oben.
Bekommen wir irgendwann ein Schreiben und werden aufgefordert einen Energieberater zu bestellen und der bewertet den Energieverbrauch?
Steht im Gesetz. Musst Dich selbst drum kümmern.
 
S

Sgt. Pepper

Moin,

danke für die Infos.
Das was du schreibst war mir soweit auch klar. Nur eben nicht anhand welcher Faktoren, etc. dies festgelegt wird und ob/wie es kontrolliert wird.

Grüße,
Stephan
 
D

dertill

Einen Energieausweis brauchst du nur bei Neuvermietung oder Verkauf.
Ist vorgeschrieben bei gewerblichen Immobilienanzeigen und beim Notar zur Beurkundung (Ausnahme Denkmal).
Für Gebäude mit Baujahr 1977 oder früher mit weniger als 5 Wohneinheiten ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises vorgeschrieben, bei jüngeren Gebäuden ist ein Verbrauchsausweis ausreichend, 10 Jahre gültig.
Für Altbauten, welche durch ihre Bauweise oder nachträgliche Änderungen (wie bei Euch mit Dach und Einblasdämmung) die WSchVO von 1978 erfüllen, ist ebenso die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen möglich.

Kurz: Aktuell brauchst du keinen, nur bei Neuvermietung einen Verbrauchsausweis für die vermietete Doppelhauhälfte. Für dein selbstgenutztes Haus gar nicht, solange es nicht verkauft wird.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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