K
kinogutschein
Hallo,
für unsere Doppelhaushälfte, Bj. 2019, haben wir vom Bauherren einen Energieeinsparnachweis erhalten.
Nun möchten wir ab kommendem Jahr die DH vermieten, dazu muss ja ein Energieausweis vorliegen.
Der Energieeinsparnachweis ist meines Wissens nach viel aussagekräftiger. Ist es erlaubt, potenziellen Mietern den Energieeinsparnachweis anstelle des Energieausweises vorzulegen?
Viele Grüße
Markus
für unsere Doppelhaushälfte, Bj. 2019, haben wir vom Bauherren einen Energieeinsparnachweis erhalten.
Nun möchten wir ab kommendem Jahr die DH vermieten, dazu muss ja ein Energieausweis vorliegen.
Der Energieeinsparnachweis ist meines Wissens nach viel aussagekräftiger. Ist es erlaubt, potenziellen Mietern den Energieeinsparnachweis anstelle des Energieausweises vorzulegen?
Viele Grüße
Markus