H
HuggyLilly
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss bei Eigentümerwechsel das Obergeschoss zum unbewohnten Dachboden gedämmt werden - sprich bei einem Flachdach offensichtlich das Dach selbst.
Zitat Energieeinsparverordnung §10 (3) "Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden."
Wie finde ich jetzt heraus, ob das Dach neu gemacht werden muss oder nicht, kann man das irgendwie messen?
Technisch ist es nämlich i.O., es wurde regelmäßig gewartet und "geflickt".
Auch lustig ist der letzte Absatz des §10 nämlich (5):
"Die Absätze 2 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Wer entscheidet nun, ob sich die Dachdämmung rechnet oder nicht? Was ist eine angemessene Frist??
Wer ist überhaupt die prüfende Instanz bei all den Fragen??
Herzlichen Dank!
Zitat Energieeinsparverordnung §10 (3) "Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden."
Wie finde ich jetzt heraus, ob das Dach neu gemacht werden muss oder nicht, kann man das irgendwie messen?
Technisch ist es nämlich i.O., es wurde regelmäßig gewartet und "geflickt".
Auch lustig ist der letzte Absatz des §10 nämlich (5):
"Die Absätze 2 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Wer entscheidet nun, ob sich die Dachdämmung rechnet oder nicht? Was ist eine angemessene Frist??
Wer ist überhaupt die prüfende Instanz bei all den Fragen??
Herzlichen Dank!