seat88
Hallo liebes Forum, von unsrem Architekten habe ich heute ein Schreiben bekommen dass wir laut Energieeinsparverordnung auch im Erdgeschoss Rollläden anbringen müssen.
Da wir Eckfenster im EG haben (in Südost und Südwest Ausrichtung), und dort zwecks des fehlenden Mauerstücks in der Ecke keine Rollläden passen haben wir uns dafür entschieden gehabt im EG keine zu installieren, sondern nur im OG. Nun heißt es dass wir welche vorsehen müssen um die Norm zu erfüllen. Wie ist die Regelung wenn es dafür keine gibt? Kann es passieren dass die Fenster somit nicht genehmigt werden? Wie verbindlich ist diese Energieeinsparverordnung? Vielen Dank
Da wir Eckfenster im EG haben (in Südost und Südwest Ausrichtung), und dort zwecks des fehlenden Mauerstücks in der Ecke keine Rollläden passen haben wir uns dafür entschieden gehabt im EG keine zu installieren, sondern nur im OG. Nun heißt es dass wir welche vorsehen müssen um die Norm zu erfüllen. Wie ist die Regelung wenn es dafür keine gibt? Kann es passieren dass die Fenster somit nicht genehmigt werden? Wie verbindlich ist diese Energieeinsparverordnung? Vielen Dank