R
ruppsn
Macht doch die Energieeinsparverordnung aber gar nicht. Du kannst doch auch durchaus mit Gasheizung OHNE Solarthermie Energieeinsparverordnung-konform bauen. Du brauchst halt nur einen regenerativen Anteil (bspw. reicht die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) und musst ggf. Kompensationsmaßnahmen ergreifen, bspw. stärkere Dämmung, Fenster/Türen mit höherem U-Wert. Haben ja auch durchaus schon einige im Forum hier gemacht. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, muss eben im Einzelfall entschieden werden. Es geht aber.Genauso wie die Energieeinsparverordnung vorschreibt bei der Gasheizung noch Solarkollektoren zu haben, wie viele entscheidet ebenfalls die Energieeinsparverordnung Berechnung
An den Fragesteller:
Genauso wenig schreibt Dir die Energieeinsparverordnung meines Wissens nach vor, dass Du Rollläden im EG verbauen musst. Kann aber sein, dass ich mich hier irre. Die Energieeinsparverordnung wird eher, wie von @niri09 ja auch schon gesagt, die Einhaltung gewisser Vorgaben fordern, aber selten spezifische Maßnahmen. Da geht es eher um die Bewertung der Gebäudetechnik (Energieerzeugung, (Primär)Energiebedarf, Forderung von regenerativen Anteilen, ...) und Gebäudehülle (Dämmung, Transmissionswärmeverluste, U-Werte...). Konkrete Maßnahmen wie Deine Rollläden sind dann eher Mittel zum Zweck, um die Vorgaben zu erfüllen. Ggf. existieren aber auch alternative Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Hier sollte sich der Energieberater und/oder Architekt auskennen und kreativ zeigen. Möglich ist aber auch, dass es auch keine Alternative gibt und daher nicht ohne Rollladen geht. Ich wollte nur klarmachen, dass in der Energieeinsparverordnung ziemlich sicher (Irrtum vorbehalten) NICHT explizit drinsteht, dass Du Rollläden im EG (oder woanders) verbauen musst - wir haben bspw. keinen einzigen Rollladen. Das klang für mich aber in Deiner Frage ein bisschen raus, daher nochmal der Hinweis.
Zuletzt bearbeitet: