Energieexperte verweigert weitere Betreuung

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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schubert79

schubert79

Auf die Idee einen Neubau als Sanierung zu deklarieren sind ja schon einige gekommen und gehörig auf die Nase gefallen. Glaube aber du wirst einen Energieberater finden der dein Bauvorhaben begleitet! Gibt ja genügend. und einige davon begleiten das ganze nur mit Fotos ohne jemals eine Fuß auf die Baustelle gesetzt zu haben.
 
M

Myrna_Loy

Öhm, im Baurecht wird für gewöhnlich nicht mehr von Sanierung sondern von Neubau gesprochen, wenn statisch relevante Bauteile entfernt oder ersetzt werden. Bei einzelnen Balken noch nicht, aber sobald die tragende Konstruktion in relevantem Ausmaß verändert wird, gilt es als Neubau. Eine Sanierung hat zum Ziel, einen ursprünglichen Bauzustand wieder herzustellen oder an moderne Anforderungen anzupassen.
Interessantes Bauamt sag ich da nur.
 
Tassimat

Tassimat

Sehe ich auch als Neubau. Aber egal, jetzt gilt es die Förderung zu retten.

Wieso hat der Energieberater den Auftrag überhaupt erst angenommen? Kannte er den Plan mit dem "Rückbau" nicht?
Bei einer normalen Sanierung bespricht man doch sein vorhaben und bringt beispielsweise sowiel Dämmung auf, wie der Energieexperte sagt. Sehr seltsam.

Ich würde erstmal mit dem vorhandenen Energieberater telefonieren, wie es bis hierher kommen konnte und warum jetzt erst der Sinneswandel kam.
Dann nochmal prüfen und mit dem Bauamt klären, dass das wirklich als Sanierung zählt.
Dann würde ich allgemein bei der KfW anrufen und mich beraten lassen, wie man in so einem Fall noch vorgehen kann.
Parallel dazu einen neuen Berater suchen und mit offenen Karten spielen.
 
M

MayrCh

eine Förderung bei der KFW beantragt (Programm 461 - Wohngebäude Zuschuss) und die Zusage erhalten.
Im Merkblatt zur 461 steht: "
Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der
Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen." Wie passt das denn generell in die Zeitschiene?
 
11ant

11ant

Auf die Idee einen Neubau als Sanierung zu deklarieren sind ja schon einige gekommen und gehörig auf die Nase gefallen. Glaube aber du wirst einen Energieberater finden der dein Bauvorhaben begleitet!
Mir ist in der Gefangenensozialarbeit mal ein Energieberater begegnet. Das ist wirklich ein heißes Eisen, Dinge zu testieren, an denen eine Auszahlung öffentlicher Gelder dranhängt. Der Energieberater muß da höllisch aufpassen, am Ende nicht der Gehangene zu sein. Die KfW hat zwar mit dem Tipp durchaus Recht, daß die Einschätzung des Bauamtes die Richtung weist. Aber wenn das Bauamt das falsche Kraut geraucht hat und irgendwann ein Prüfer kommt, bedeutet das für den Bauherrn meist Rückzahlung und Geldstrafe, aber für den Energieberater Zulassungsverlust und (mit der Berücksichtigung seiner Erkenntnisfähigkeit bei der Einordnung der Tatschwere) eine härtere Bestrafung.
Sehe ich auch als Neubau. Aber egal, jetzt gilt es die Förderung zu retten.
Dazu würde ich anstelle des TE die KfW anrufen - nicht die Telefonzentrale, sondern den Abteilungsleiter des Sachbearbeiters ! - und die Problematik besprechen: man habe den Hinweis befolgt, sei dabei auf den falschen Weg geraten und müsse nun auf die richtige Schiene zurückgeleitet werden; wie da vorzugehen sei, daß das ursprüngliche Antragsdatum Berücksichtigung fände. Einen neuen Energieberater braucht man deswegen nicht, dem kann man die Sache genauso erklären. Wenn der begreift, daß man ihn nicht in eine Straftat verwickeln wollte, wird der auch kein Problem mit der Sache haben.
 
A

asrmel1

Danke für die Beiträge und die Diskussion. Wenn ich nicht selbst interessierte Partei wäre, würde ich wahrscheinlich auch ohne Vorkenntnisse zur Einstufung als Neubau tendieren. Dem ist es aber nicht so!
Das Bauamt hat sehr penibel nachgeforscht und wochenlang intern abgestimmt. Es gibt diverse Gründe, die zur Entscheidung geführt haben und ich glaube kaum, dass das Rauchen fragwürdiger Substanzen eins dieser Gründe war.
Folgende Unterscheidung war Richtungsweisend:

- Ein Wiederaufbau nach Abriss ist ein Neubau
- Ein Wiederaufbau nach Teilabriss ist eine Sanierung

Und jetzt kommt die WEG ins Spiel: wenn nur Sondereigentum abgerissen wird, dann ist das eben ein Teilabriss im Sinne der WEG.

Zudem kommt noch dazu, dass nur der Anteil Sondereigentum wiederaufgebaut wird. D.h. das Verhältnis zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ändert sich nach der Baumaßnahme nicht.

Wir haben mittlerweile einen weiteren EEE gefunden, der bereit ist, das Vorhaben zu begleiten und die BnD zu erstellen und angeblich reicht nur ein Haken im Formular aus um mitzuteilen, dass die BnD durch einen anderen Experten erstellt worden ist.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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