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Scholdei-1
Hallo allerseits,
Ich muss Hertweck etwas widersprechen, das BG Uster war da klar in seinen Ausführungen. Sicher besteht auch ein (Neben-)Nutzen an Verschleissteilen wie Pumpen etc. aber der Hauptnutzen entsteht in den Sonderrechten der Stockwerkeigentümer und steigert eben die Bequemlichkeit und den Luxus. Solange dieses Urteil nicht gekippt wird, hat es jedenfalls für meine Tätigkeit Relevanz und ich werde die diesbezüglichen Beschlüsse weiterhin mit Einstimmigkeit fassen lassen. Ich weiss, dass viele mit dem Urteil nicht einverstanden sind, nichts desto trotz ist es zur Zeit noch ein Präzedenzfall.
Es ist für mich schon auch klar, dass Leitungen und Pumpen durch weicheres Wasser womöglich weniger Defekte aufweisen werden. Die Aussage impliziert nach meiner Auffassung aber irgendwie, dass die Lebensdauer erheblich gesteigert wird und das ist erfahrungsgemäss nicht immer der Fall. Ausserdem müssen die Investitions-, Ersatz- und Betriebskosten mitberücksichtigt werden und davon könnte man spielend mal die eine oder andere Pumpe ersetzen!
Der Ersatz von Teilen der Haustechnik kann bestenfalls herausgezögert werden. Davon auszugehen, dass eine Entkalkungsanlage die jährlichen Rückstellungen für Gebäudeunterhalt in diesem Bereich obsolet macht, wäre meiner bescheidenen Meinung nach fahrlässig.
Sonnige Grüsse
Markus Scholdei
Ich muss Hertweck etwas widersprechen, das BG Uster war da klar in seinen Ausführungen. Sicher besteht auch ein (Neben-)Nutzen an Verschleissteilen wie Pumpen etc. aber der Hauptnutzen entsteht in den Sonderrechten der Stockwerkeigentümer und steigert eben die Bequemlichkeit und den Luxus. Solange dieses Urteil nicht gekippt wird, hat es jedenfalls für meine Tätigkeit Relevanz und ich werde die diesbezüglichen Beschlüsse weiterhin mit Einstimmigkeit fassen lassen. Ich weiss, dass viele mit dem Urteil nicht einverstanden sind, nichts desto trotz ist es zur Zeit noch ein Präzedenzfall.
Es ist für mich schon auch klar, dass Leitungen und Pumpen durch weicheres Wasser womöglich weniger Defekte aufweisen werden. Die Aussage impliziert nach meiner Auffassung aber irgendwie, dass die Lebensdauer erheblich gesteigert wird und das ist erfahrungsgemäss nicht immer der Fall. Ausserdem müssen die Investitions-, Ersatz- und Betriebskosten mitberücksichtigt werden und davon könnte man spielend mal die eine oder andere Pumpe ersetzen!
Der Ersatz von Teilen der Haustechnik kann bestenfalls herausgezögert werden. Davon auszugehen, dass eine Entkalkungsanlage die jährlichen Rückstellungen für Gebäudeunterhalt in diesem Bereich obsolet macht, wäre meiner bescheidenen Meinung nach fahrlässig.
Sonnige Grüsse
Markus Scholdei