Entkalkungsanlage Ja/Nein, Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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S

Scholdei-1

Hallo allerseits,

Ich muss Hertweck etwas widersprechen, das BG Uster war da klar in seinen Ausführungen. Sicher besteht auch ein (Neben-)Nutzen an Verschleissteilen wie Pumpen etc. aber der Hauptnutzen entsteht in den Sonderrechten der Stockwerkeigentümer und steigert eben die Bequemlichkeit und den Luxus. Solange dieses Urteil nicht gekippt wird, hat es jedenfalls für meine Tätigkeit Relevanz und ich werde die diesbezüglichen Beschlüsse weiterhin mit Einstimmigkeit fassen lassen. Ich weiss, dass viele mit dem Urteil nicht einverstanden sind, nichts desto trotz ist es zur Zeit noch ein Präzedenzfall.

Es ist für mich schon auch klar, dass Leitungen und Pumpen durch weicheres Wasser womöglich weniger Defekte aufweisen werden. Die Aussage impliziert nach meiner Auffassung aber irgendwie, dass die Lebensdauer erheblich gesteigert wird und das ist erfahrungsgemäss nicht immer der Fall. Ausserdem müssen die Investitions-, Ersatz- und Betriebskosten mitberücksichtigt werden und davon könnte man spielend mal die eine oder andere Pumpe ersetzen!

Der Ersatz von Teilen der Haustechnik kann bestenfalls herausgezögert werden. Davon auszugehen, dass eine Entkalkungsanlage die jährlichen Rückstellungen für Gebäudeunterhalt in diesem Bereich obsolet macht, wäre meiner bescheidenen Meinung nach fahrlässig.

Sonnige Grüsse

Markus Scholdei
 
L

Lt12-1

Ich bin doch etwas erstaunt, lesen tue ich etwas über Entkalker - Umwandlungsanlagen basieren auf noch nicht langzeitig erforschten Umwandlungsprozessen (Nanotechnologie). Kann man wirklich verpflichtet werden, eine Anlage, die solche gefährlichen Umwandlungen durchführt, in die Wasserversorgung einbauen zu müssen?
 
L

Lt12-1

Lieber Herr Scholdei,
mein Verwalter fragt nach einer Referenz - d.h. einem Verweis auf das Urteil (Urteilsnummer o.ä.). Liegt Ihnen diese vor?


Vielen Dank für Ihre Mühen,
Lt12
 
M

MODERATOR

Hallo zusammen,

da ich den Inhalt und die Begründung des angeführten Urteils des BG Uster nicht kenne (ist auch nicht mittels Suchfunktion auf deren Homepage zu finden), kann ich diesbezüglich nicht mitdiskutieren.

Was aber wichtig ist: Kalkablagerungen verschlechtern die Wasserhygiene; die rauhe Oberfläche der Kalkschicht kann zur Zunahme von Mikroorganismen in den Leitungen führen. Da der Betreiber (z.B. Eigentümergemeinschaft) von Hauswasserinstallationen verantwortlich für die Trinkwasserqualität ist, wird zu regelmäßigen Kontrollen geraten.

Man kann sich natürlich als Stockwerkseigentümer darauf versteifen, die Enthärtung zu kalkhaltigen Wasers sei generell Luxus, das möchte man nicht zahlen. Dann zahlt die Gemeinschaft (mit ihm) später eben die Folgen.
Aber wie gesagt, zuerst prüfen, ob eine Enthärtungsanlage techn. überhaupt notwendig ist, dann weiterplanen (lassen). Das kommt auch der Wasserhygiene zugute.
 
S

Scholdei-1

Hallo allerseits,

BG Uster, Urteil vom 28. Januar 2003, Prozess-Nr. FO010146. Es ist aber ein schriftlicher Antrag ans Gericht nötig um Einsicht in das Urteil zu erhalten.

Sonnige Grüsse
Markus Scholdei
 
T

Tobi-1

Ich bin doch etwas erstaunt, lesen tue ich etwas über Entkalker - Umwandlungsanlagen basieren auf noch nicht langzeitig erforschten Umwandlungsprozessen (Nanotechnologie). Kann man wirklich verpflichtet werden, eine Anlage, die solche gefährlichen Umwandlungen durchführt, in die Wasserversorgung einbauen zu müssen?


Hallo Lt12

Es gibt seit jeher Meter Millimeter Mikrometer Nanometer... Es handelt sich also beim Funktionsbeschrieb des CoralFor..-Kalkumwandlungssystem lediglich um eine geschätzte Größenangabe der Kalkteilchen, so wie sie aus dem öffentlichen Wassernetz daher kommen. Mit Nanotechnik so wie sie in die Schlagzeilen geriet, hat das mit Sicherheit rein gar nichts zu tun.
Ich vertraue diesem System jedenfalls sehr viel mehr, da es durch regelmässige thermische Desinfektion sauber gehalten wird. Anders verhält es sich bei Ionentauscherentkalkungsanlagen (Salzanlagen), da könnten sehr wohl gefährliche Umwandlungsprozesse stattfinden...sei froh, wollen sie bei Euch keine solche einbauen!! Es ist in der Schweiz vorgeschrieben, dass in den Harzen dieser Salzanlagen ein gewisser Teil Silber eingelagert ist, um wenigstens eine halbwegs akzeptable Hygiene garantieren zu können. Silber ist jedoch nach Quecksilber eines der giftigsten Schwermetalle für Wasserorganismen, so führen bereits 10 NANOgramm(einhundertstel eines millionstel Grammes) zum absterben bestimmter Organismen.
Durch das Silber werden in diesen Enkalkungsanlagen auf Salzbasis die nichtresistenten Bakterien abgetötet, aber dadurch automatisch das Wachstum multiresistenter Bakterien gefördert. So kann es im schlimmsten angenommenen Fall dazu kommen, dass diese multiresistenten Bakterien sich durch eine kleine Verletzung eines ahnungslos Duschenden, in seinem Körper einnisten, er etwas später desswegen das Spital aufsuchen muss, dort aber keine wirksamen Antibiotikas mehr gegen die multiresistenten Bakterien zur Verfügung stehen...
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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