Entkalkungsanlage nach Hausbau steuerlich absetzbar?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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hanse987

Aber doch nicht wenn die Anlage unmittelbar an Fertigstellung aufgestellt wurde ?
Doch das geht. Ich hab vor einiger Zeit mal mit meiner Steuertante gesprochen. Alles was nach der Meldung des Einzugs noch gemacht wird, kann man bei der Steuer ansetzen. Natürlich nicht das Material und auch nur bis zu einer Grenze.
 
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hampshire

Ja, das kannst Du, wenn
1. Das Haus fertig gebaut ist - das ist es.
2. Es keine Restarbeiten mehr sind - das ist es nicht.
3. Du nicht bereits über die Höchstgrenze Lohnkosten von anderen Handwerkerrechnungen geltend machst. - das ist mit der Informationslage unklar.
 
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HilfeHilfe

Ja, das kannst Du, wenn
1. Das Haus fertig gebaut ist - das ist es.
2. Es keine Restarbeiten mehr sind - das ist es nicht.
3. Du nicht bereits über die Höchstgrenze Lohnkosten von anderen Handwerkerrechnungen geltend machst. - das ist mit der Informationslage unklar.
halte ich dagegen ^^ kommt auf das FA an. Im Westen winken die es so durch ... bei uns war es noch im Bau und vom Vertrag Separat berechnet.

Hat geklappt

gerade wo man Belege nicht einreichen muss kann es schon mal klappen
 
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hampshire

Wenn das Haus noch im Bau ist, gilt die Regelung nicht (siehe Punkt 1). Nicht berechtigten Anspruch wissentlich ohne Beleg geltend machen - unabhängig davon, ob es geklappt hat - gefällt mir nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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