Formell schon richtig, aber welches Gewerk hat dafür gerade Zeit? Dem Bauherren ist es nicht aufgefallen, das ein zweiter Revisionsschacht notwendig ist. Der hätte sich bestimmt auch beschwert, wenn nach Angebot eingebaut wäre und das Bauamt nach Monaten den 2. Schacht gefordert hätte.Normalerweise hat nach meinem Kenntnisstand ein Nachtragsangebot zu erfolgen.
Sicherlich richtig - den Auftraggeber aber zumindest mündlich auf die zusätzlichen Arbeiten und die Mehrkosten hinzuweisen, sollte auch dem auftragsgeplagten Gewerk möglich sein. Kommunikation ist das A und O sag ich immer.Formell schon richtig, aber welches Gewerk hat dafür gerade Zeit? Dem Bauherren ist es nicht aufgefallen, das ein zweiter Revisionsschacht notwendig ist. Der hätte sich bestimmt auch beschwert, wenn nach Angebot eingebaut wäre und das Bauamt nach Monaten den 2. Schacht gefordert hätte.
Haber reine Spekulation das der TE sich nicht meldet. Hätte zumindest erwartet, das er schreibt warum der 2. Schacht notwendig gewesen ist. So ist der Thread nutzlos!
Klar, kann man als Unternehmer so arbeiten. Man macht sich halt angreifbar und braucht sich nicht wundern, wenn der Kunde dann nicht bereit ist zu zahlen und es am Ende Ärger gibt. Kein Nachtragsangebot und keine Beauftragung bedeutet meist eine schlechte Ausgangslage für die ausführende Firma. Vielen Kunden ist es egal oder scheuen den Konflikt, sprich in 90 Prozent der Fälle geht es für das ausführende Gewerk gut. Bei den anderen 10% ist das Gejammer dann großDas Leben ist kein Ponyhof
Was wir als moralisch richtig empfinden ist leider in der Praxis kein Usus ...
Rechnung stellen , preis rauf , Rest egal .
So läufts leider oft .
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1 | Abdeckung Schacht 1.5 x 1.5 betonieren wie Aufbau | 25 |