Entwässerungsamt fordert Nachweis durch Prüfer

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Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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K1300S

K1300S

Ääähm ... wieso habt Ihr denn schon angefangen, BEVOR die Baugenehmigung ausgestellt worden ist?

Man kann sicherlich ein einigen Punkten vom Plan abweichen, aber u. U. muss man sich dann diese Abweichung noch einmal genehmigen lassen.
 
H

Hausner

Wenn das so einfach wäre. OK, ich hole mal aus: zu der Planung wusste ich noch nicht so viel, wie ich heute weiss:
1. Wir müssen unser Oberflächenwasser versickern lassen. Geplant war, den Überlauf der Zisterne an eine Rigole anzuschliessen. Die Zisterne wäre ca. 2 m, die Kies-Rigole ca. 3 m weg vom Haus gewesen.
2. Da wir einen sandigen Boden haben und mit dem Keller weit weg vom Grundwasserspiegel sind, haben wir uns entschlossen, den Keller nicht wasserdicht zu bauen (war nach geologischen Gutachten auch nicht nötig)

Dann kam der Tiefbauer um die Ecke und meinte, dass wir mit obiger Lösung ein Problem bekommen und der Überlauf der Zisterne über das Anfüllmaterial auch zum Haus drücken wird (so lange, bis es versickert). Empfehlung: Mindestens 5 m weg vom Haus. Wir können aber bei obiger Lösung nicht weiter weg. Deswegen war die Idee, entweder die Zisterne auf die andere Seite zu machen samt Rigole oder den Keller wasserdicht zu machen, was mit ca. 11.000 Euro zu Buche schlägt.

Zweiter Punkt, den wir anders ausführen wollten: der Architekt hat uns eine Pumpe für die Lichtschächte eingeplant. Das Wasser von den Lichtschächten sollte dadurch nach oben gepumpt und der Zisterne zugeführt werden. Das wollte ich eigentlich auch nicht so ausführen. Da ich nun eine Drainage um das Haus mache, kann ich die Lichtschächte in den Sickerbrunnen (der wird zusätzlich gemacht) eingeleitet werden. Das wusste ich damals bei dem genehmigungsverfahren auch noch nicht.
 
K1300S

K1300S

Das scheint ja etwas komplizierter zu sein bei Euch, aber dann bleibt ja eigentlich nur die Variante, eine überarbeitete Planung einzureichen und nochmals genehmigen zu lassen, sonst fällt Dir das ohnehin wieder auf die Füße. Hätte man natürlich auch direkt machen können ...
 
H

Hausner

Ja klar hätte man das direkt machen können. Wenn man immer alles im Voraus weiss. Keiner sagt von sich aus, was Sinn macht und was nicht. Jeder schaut immer nur auf sein Gewerk. Der Architekt, dass er leicht bei der Genehmigung durchkommt. Das kotzt mich mittlerweile an. Sorry, back-to-topic. Wenn ich euch richtig verstehe, ist das nicht normal, dass es ein Prüfer abnehmen muss. OK. Ein Sachverständiger wird mich sicherlich wieder 1000 Euro kosten.

Da hab ich mich gefragt, warum kommen die nicht selbst von ihrem Schreibtisch und gucken. Ne, der Bauherr zahlt es ja. Schon alleine die Durchlaufzeit bei uns am Amt: 19.2. eingereicht, 29.7. die Genehmigung für das Entwässerungs-Gewerk.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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