Ich verstehe voll und ganz, dass es natürlich das Sinnvollste ist, am besten bis Leistungsphase 8 zu beauftragen, aber man muss auch die Kosten im Blick haben und dieser Weg würde doch sicherlich 40 TEUR kosten, denke ich jetzt mal.
Deinen Denkfehler teilst Du mit jährlich tausenden anderer Bauherren. Er ist so populär, weil er vordergründig logisch klingt. Und er bleibt es auch (logisch leider nicht, aber populär), weil erstens kaum wer gleich zwei Häuser baut, um nach Auswertung des Ergebnisses das mit dem preislich siegreichen Weg zu behalten. Und zweitens, weil Leute, die den weniger klugen Weg gewählt haben, Bekannte haben, die es ebenso angestellt haben und sich mit dem Ergebnis zufrieden fühlen. Dennoch freuen sich ich und viele andere freie Bauberater über diejenigen Bauherren, denen wir rechtzeitig den klügeren Weg zeigen konnten.
Wenn Du meinen Hausbau-Fahrplan einschließlich der neuen "Kapitel" liest, wirst Du bald erkennen, daß man diesen Weg nicht nur "so und nicht anders" gehen kann, sondern auch variiert oder gar ausschnittweise. Die "Default Version" meines Hausbau-Fahrplanes ist für diejenigen Häuslebauer gedacht, die sowieso die Leistungsphase 1 bis 8 beim Architekten buchen wollten. Diese Leser lernen von meinem Konzept "nur"
1. die Portionierung des Architektenvertrages in drei Tranchen, und
2. den Kniff mit der Teigruhe und der Weichenstellung. Wer einen Architekten nur bis zur Baugenehmigung (also Leistungsphase 1 bis 4) beauftragt hätte, lernt Darüber hinaus
3. die Magie des Kostensteuerungswerkzeuges Leistungsphase 5 und
4. (selbst wenn er das Modul C weiterhin weglassen will, und nur vom Mandatsumfang Leistungsphase 1-4 an den Architekten auf Leistungsphase 1-5 umdenkt), allein mit diesem Schachzug diejenigen Architekten, vor denen
@Gerddieter warnt, von der Kandidatenliste zu verscheuchen.
Ein nicht absolut, aber doch sehr sicheres Erkennungsmerkmal von Architekten, die in Kostentreue Pfeifen sind, ist ihre Beschränkung auf den Mandatsumfang Leistungsphase 1 bis 4.
Also entweder verzichtet man auf einen Angebotsvergleich, um die Kosten zu sparen oder man gibt 40 TEUR aus. Es ist meiner Meinung nach fraglich, ob man dann nach einem Angebotsvergleich noch günstiger ist im Gesamtpaket? Oder gibt es noch eine Möglichkeit, die ich vielleicht nicht sehe?
Wenn ich diesen Teil deines Denkfehlers richtig interpretiere, dann fürchtest Du, daß der Weg zur präziseren Kostenvergleichbarkeit (sichere) Honorar-Mehrausgaben erzeugt, die einen (eventuellen) Preisvergleichserfolg wieder aufsaugen. Aber erstens wird - so sehr ich Dir zustimmen müßte, daß das vordergründig einleuchtend klänge - "umgekehrt ein Schuh daraus", und zweitens steckt in diesem Denkfehler noch ein weiterer drin. Und mit dem fange ich jetzt erst einmal an: nämlich kannst Du diese Beratungsleistungen auch bei mehreren anderen freien / für Dich "bauherrenparteiischen" Beratern außer beim Architekten buchen, und das natürlich auch zu anderen als den klassischen Honorarkonditionen nach HOAI-Tabelle.
Aber auch nach selbiger kann ich Dir versichern, daß sich der Architekt im "großen" Leistungsumfang lohnt. Und zwar deshalb, weil sich der Architekt in der "zweiten Halbzeit" (Leistungsphase 5 bis 8) bezahlt macht. Während die "erste Halbzeit" bis zur Baugenehmigung 27 Prozentpunkte am Honorar ("nach Tabelle") ausmacht, sind es in der zweiten Halbzeit 71 Prozentpunkte, und davon mit 25 Prozentpunkten allein für die Leistungsphase 5 schon fast so viel wie für die erste Halbzeit zusammen. Jeder, der an diesem Punkt nicht weiterliest, muß erschrocken davon überzeugt sein, ja klar, daß sei uiuiui, wie der Held so schön sagt "Lack gesoffen teuer".
Allerdings muß man an diesem Punkt der Reise in den Zug mit der anderen Brille umsteigen: wo nämlich die 27 Pp für die Leistungsphase 1 bis 4
unvermeidliche Ausgaben waren, sind die 46 Pp für die Leistungsphase 6 bis 8 eine
Investition, und die dazwischenliegenden 25 Pp für die Leistungsphase 5 sogar
selbsttragend.
Das bedeutet für Dich, wenn Du Dich für den besten Weg nicht als Genügendbesserverdiener einstufst, den Weg auch in einer Variante gehen zu können: nämlich die Leistungsphase 1 bis 3 (in zwei Vertragstranchen !) mit dem Architekten, die Leistungsphase 4 in einer Weise, die Du mit einem freien Berater individuell besprechen mußt, die Leistungsphase 5 bis 7 mit einem Ausschreibungsspezialisten, und die Leistungsphase 8 mit einem baubegleitenden Sachverständigen zum Beispiel.
Aber sich von einem GU aus lauter Angst vor Preisvergleichskosten ohne Betäubung über den Tisch ziehen zu lassen, wäre in jedem Fall ein Fehler. Denn eines ist gewiß: auf diese Weise macht der GU aus allem, was über Deiner Unterschrift steht, einen Blankoscheck. Das kann der noch besser als Steine stapeln. Da könnte "Pronto Salvatore" noch etwas lernen.
Ich vergleiche es mit ein Autokauf. Entweder lass ich mir ein PKW komplett nach meine Wünsche bauen, oder ich schaue mir ein paar Hersteller an, lasse mich dort ein Auto konfigurieren und nehme das was mir am besten gefällt und was ich bezahlen kann.
Auch der Weg mit dem "Kataloghaus" ist in vielen Fällen eine gute Alternative, mindestens als "Normalfamilie" 2E2K und mit einem Grundstück, das nach der 11ant Kellerregel keinen Keller fordert. Und auch dabei kann man sich beraten lassen, durchaus auch vom Architekten - der ist keineswegs nur für einen Individualentwurf sinnvoll.