Das würde mich auch interessieren. Wir bekommen hier auch fast ausschließlich Grundstücke mit Erbbauzins. Wahrscheinlich kommen wir an eins von der kath. Kirche. Auch hier werden voraussichtlich Erschließungskosten beim Abschließen des Erbbauvertrages fällig.
Zu bedenken ist folgendes. Oft werden viele Pflichten des Grundstücks>>eigentümers<< auf den Pächter übertragen. Viele Kommunen erheben beim Straßenausbau oder Erneuerungen Gebühren von den anliegenden Grundstückseigentümern. Das sind nicht selten >10.000€ und könnte u.U. auf euch abgewälzt werden. Bei einem Neubaugebiet wird das wohl erst in frühestens 20 Jahren der Fall sein, weil dort ja erst mal alles neu ist. Dennoch, prüft den Erbbauvertrag auf entsprechenden Klauseln.
Und: Sag niemals nie. Bekannte von uns hatten ein Erbbaugrundstück der Kirche und haben es dann nach etwa 20 Jahren zum Kauf angeboten bekommen. Zu welchem Preis und inwieweit der bereits gezahlte Erbbauzins verrechnet wurde weiß ich nicht.