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maxl33121
Liebe Forumsexpertinnen und Experten,
liebe Rechtsprofis,
ich starte hier gleich mal mit einer etwas schrägen Kombination, auf die ich bisher keine abschließende Antwort gefunden habe. Ich würde mich sehr über eure Expertise bzw. allgemeine Einschätzungen freuen. Selbstverständlich ist es klar, dass das keine Rechtsberatung ist. Früher oder später wird man das ganze ohnehin mit einem Anwalt abklären müssen.
Folgende Ausgangslage:
Ich habe vor mittlerweile knapp 3 Jahren ein Baugrundstück in meiner Heimatgemeinde gekauft, mit der eigentlichen Überlegung, dort auch tatsächlich zeitnah zu bauen.
Notariell wurde ein Bauzwang von 5 Jahren festgelegt, welchen ich hier anhänge.
Nun habe ich bereits hin- und herüberlegt. Grundsätzlich würde ich das Grundstück natürlich gerne weiter behalten. Da ich mich beruflich auf unbestimmte Zeit aber verändert habe, werde ich den Bauzwang aber inkl. einer möglichen (und seitens der Behörde in Aussicht gestellten) Verlängerung nicht einhalten können.
Ich habe nun einen Interessenten, der das Grundstück gerne für 60 Jahre mittels Erbpacht pachten würde, um dort ein genehmigungsfähiges Haus zu bauen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob der Bauzwang mit einem notariellen Erbpachtvertrag an den Pächter übergehen würde.
Dem Wortlaut des Vertrags "Der Verkäufer und seine Gesamtrechtsnachfolger" nach wäre das ja m. M. n. nicht möglich.
Da würde mich aber Interessieren, was der Begriff Gesamtrechtsnachfolger in diesem Zusammenhang bedeutet. Meint das die Nachfolge im Falle eines Todes meinerseits oder die gesamte Rechtsnachfolge am Grundstück durch Rechtsakt, also Pachtvertrag.
Würde mich riesig über eure Meinungen und Anregungen freuen!
Danke schonmal und Glg
Max
liebe Rechtsprofis,
ich starte hier gleich mal mit einer etwas schrägen Kombination, auf die ich bisher keine abschließende Antwort gefunden habe. Ich würde mich sehr über eure Expertise bzw. allgemeine Einschätzungen freuen. Selbstverständlich ist es klar, dass das keine Rechtsberatung ist. Früher oder später wird man das ganze ohnehin mit einem Anwalt abklären müssen.
Folgende Ausgangslage:
Ich habe vor mittlerweile knapp 3 Jahren ein Baugrundstück in meiner Heimatgemeinde gekauft, mit der eigentlichen Überlegung, dort auch tatsächlich zeitnah zu bauen.
Notariell wurde ein Bauzwang von 5 Jahren festgelegt, welchen ich hier anhänge.
Nun habe ich bereits hin- und herüberlegt. Grundsätzlich würde ich das Grundstück natürlich gerne weiter behalten. Da ich mich beruflich auf unbestimmte Zeit aber verändert habe, werde ich den Bauzwang aber inkl. einer möglichen (und seitens der Behörde in Aussicht gestellten) Verlängerung nicht einhalten können.
Ich habe nun einen Interessenten, der das Grundstück gerne für 60 Jahre mittels Erbpacht pachten würde, um dort ein genehmigungsfähiges Haus zu bauen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob der Bauzwang mit einem notariellen Erbpachtvertrag an den Pächter übergehen würde.
Dem Wortlaut des Vertrags "Der Verkäufer und seine Gesamtrechtsnachfolger" nach wäre das ja m. M. n. nicht möglich.
Da würde mich aber Interessieren, was der Begriff Gesamtrechtsnachfolger in diesem Zusammenhang bedeutet. Meint das die Nachfolge im Falle eines Todes meinerseits oder die gesamte Rechtsnachfolge am Grundstück durch Rechtsakt, also Pachtvertrag.
Würde mich riesig über eure Meinungen und Anregungen freuen!
Danke schonmal und Glg
Max