@nordanney Als der Vertrag geschlossen wurde, war der Grundstückswert bestimmt deutlichst geringer.
Jep, aber da war der Erbbauzins auch deutlich geringer und lag bei 680 DM p.a.. Die Relation Bodenwert zu Erbbauzins war mit der heutigen Situation vergleichbar. Bei dem Objekt ist der Bodenrichtwert z.B. seit über 10 Jahren unverändert und schon bei Bestellung des Erbbaurechts gab es das Grundstück fast umsonst (altes THS Zechengrundstück). Und noch nie ist Schenkungssteuer ein Thema. Da habe ich auch noch nie von gehört.