Hi,
ich würde den Baum auch nicht unbedingt fällen!
Es kann nur unter Umständen auch eine Gefahr für das Gebäude von ihm ausgehen, wenn er zu nah am Haus steht. z.B bei Sturm.
Bei uns gibt es z.B keine Baumsatzung, soll heißen, wenn ich einen Baum auf meinem Grund fällen möchte, dann kann ich das in der vorgeschriebenen Zeit machen.
"Sie wollen Bäume fällen, Gebüsch roden oder entfernen lassen? Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig ist.
1. Auf privaten Flächen (Hausgärten) innerhalb der Bebauung
Seit die Baumschutzsatzung aufgehoben wurde, brauchen Sie vom 1. Oktober bis zum 28. Februar keine Genehmigung mehr. Außerhalb dieser Zeit sollen möglichst keine Rodungen durchgeführt werden. Vögel und andere Tiere - zum Beispiel Igel, Eichhörnchen - brauchen die Gehölze als Nist- Ruhe- und Futterplätze.
Den jährlichen Zuwachs bei Hecken dürfen Sie wegschneiden, zum Beispiel um Gehwege oder Einfahrten frei zu halten. Entfernen oder „auf den Stock setzten" (etwa kniehoch abschneiden) ist nur in der Winterzeit erlaubt.
Ganzjährig ist immer der Artenschutz zu beachten: Das bedeutet, Sie müssen die Bäume bzw. Gehölze auf Nester, Nisthöhlen, Eichhörnchenkobel durchsehen. Finden Sie solche, klären Sie mit der Unteren Landschaftsbehörde das weitere Vorgehen ab."
Gruß Fragri