Y
ypg
Das scheint nach Deinen Angaben ein normaler Werkvertrag mit einem GU zu sein, in dem Bodenarbeiten bis 30 cm und Gutachten inklusive sind.
Die Vorgehensweise vom GU ist völlig normal. Das gibt es nach meinem Erachten kein Streitpunkt. Auch ist es usual, dass sein Erdbauer, der im Vertrag inkludiert ist, den eventuellen Aufwand auf Deine Kosten mitmacht.
Da ist nichts fragwürdig dran, kein Grund zum Misstrauen.
Wenn Du selbst eigene Gewerke einbringen möchtest, hättest Du mit einem Architekten in Einzelvergabe bauen sollen.
Lies Dir am besten nochmal genau Deinen Vertrag durch.
Die Vorgehensweise vom GU ist völlig normal. Das gibt es nach meinem Erachten kein Streitpunkt. Auch ist es usual, dass sein Erdbauer, der im Vertrag inkludiert ist, den eventuellen Aufwand auf Deine Kosten mitmacht.
Da ist nichts fragwürdig dran, kein Grund zum Misstrauen.
Wenn Du selbst eigene Gewerke einbringen möchtest, hättest Du mit einem Architekten in Einzelvergabe bauen sollen.
Lies Dir am besten nochmal genau Deinen Vertrag durch.
Das ist auch nicht nötig, sofern man nach Deinen Aussagen ausgehen kann.Sicher ist es blöd, noch vor dem Baubeginn Rechtsanwalt einzuschalteb aber über den Umgang bin ich jetzt böse erstaunt.
Warum sollte er?Kann uns da was unter die Nase gerieben werden?