Erdwärmetiefenbohrung im Bereich der Hofauffahrt

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Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
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D

dohuli

Es muss doch eine Genehmigung von Gemeinde, Stadt oder Kreis vorliegen. Da müssten nähere Angaben über die Rahmenbedingungen drin stehen. Zumindest war es bei uns so.
Wir dürfen nicht tiefer als 100 m, da hier ehemaliges Bergbaugebiet ist.
 
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