Hallo zusammen,
jetzt muss ich mich auch mal melden.
Nicht falsch verstehen, der Text klingt wie aus einem Prospekt von Layer. I
Schallschutz: In den Standard-Leistungsverzeichnis wurde die DIN 4109 vereinbart. Diese Norm ist von 1989 und nicht mehr "Regel der Technik". Diese Norm wurde vom BGH (Bundesgerichtshof) vom 14.06.2007 (BGH, BauR 2007, 1570) als nicht mehr zeitgemäß und ungültig eingestuft.
Letzte Rate von 3,5%: Die letzte Rate soll lt. Standardvertrag auf ein Treuhandkonto oder per selbstschuldnerische, unbefristete (!) Bürgschaft hinterlegt werden. Diese Klausel ist ungültig (Verband Privater Bauherren e.v. - googeln) und kann abgemahnt werden.
Bei persönlichen Gesprächen wurden Vereinbarungen getroffen, bei denen sich das Unternehmen am nächsten Tag per E-Mail melden soll und das vereinbart bestätigt - wir haben dann nichts mehr gehört.
Wenn man selber keine Ahnung von der Materie hat, oder nicht fortlaufend während der gesamten Phase kompetente Unterstützung aus dem Bereich Werkvertragsrecht und Bauingenieurwesen hat, kann man meist nichts entgegenhalten. Allerdings vermute ich, dass das die meisten Bauvorhaben betrifft. Einer Illusion sollte man sich bei Bauprojekten nicht hingeben - das die andere Partei (Bauunternehmen) ausschließlich im Sinne des Häuslebauers arbeitet. Wenn man keinen Vertrag hat, der unter die Makler- und Bauträgerverordnung fällt, sondern einen der ins Werkvertragsrecht fällt, muss man sich um weit mehr kümmern und meist immer seine Position gegenüber dem Werkunternehmer durchsetzen.
Es obliegt natürlich jedem selber zu entscheiden, mit wem er baut, dies sind nur persönliche Erfahrungen.