Erfahrungen mit Waldumwandlung im Zuge der Baugenehmigung in Brandenburg

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UJREIMANN

UJREIMANN

Ok, danke, aber ich werde NICHT im hinteren Teil bauen - die dämlichen, vertrockneten Bäume müssen weg. Ich werde es über den Bürgermeister und den Anwalt versuchen.
 
E

Escroda

Entspricht das Vorhaben im Bauvorbescheid dem des Bauantrages?
Wie wurde denn die Ablehnung des Bauantrages begründet?
Wie lautete die genaue Fragestellung zum Bauvorbescheid?
Haben die Nachbarn auch einen Bauantrag gestellt?
Und was sagt denn nun dein Planer dazu?
 
UJREIMANN

UJREIMANN

1. ja.
2. da warte ich noch darauf, alle anderen beteiligten haben schon zugestimmt, nur der Förster leht ab!
3. Hier liegt der "Hase im Pfeffer" - das weiß ich nicht.
4. ja.
5. Ich plane selbst, will mit Heinz von Heiden bauen. Ist schon mein 2. Haus.
 
E

Escroda

Zeitgleich? Warten die auch noch auf den Ablehnungsbescheid?
3. Hier liegt der "Hase im Pfeffer" - das weiß ich nicht.
Kannst Du die folgende Aussage erläutern?
Auch die Naturschutzbehörde hat in diesem Bauvorbescheid zugestimmt
Welche Behörde hat sich wie geäußert?
5. Ich plane selbst, will mit Heinz von Heiden bauen.
Also bist Du bauvorlageberechtigt?
Ich denke, dein Problem ist nicht baurechtlich begründet, also nicht die geplante Nutzung von Flächen steht dem Bauvorhaben entgegen, sondern die örtliche Baumschutzsatzung. Mit dem vorhandenen Vorbescheid und einem Zusammenschluss der vier Bauherren sollte es möglich sein, einen umweltverträglichen Kompromiss auszuhandeln. Vielleicht fehlt es dem Bauantrag einfach nur an sinnvollen Kompensationsvorschlägen zur Fällgenehmigung. Natürlich tritt der Förster als Anwalt für die Bäume ein - wer sonst? Das ist sein Job. Wenn Du "seinen" Bäumen an den Kragen (oder vielmehr an die Wurzel) willst, dann musst Du qualifizierte Vorschläge machen, wie Du diesen Naturschaden wieder gut machen willst. Also studiere die Baumschutzsatzung, die bestimmt Möglichkeiten zur Erlangung einer Fällgenehmigung beinhaltet, und begründe für jeden Baum ausführlich, warum er weg muss und wie Du das ausgleichst.
 
M

Marah1992

Hallo zusammen,
ich habe in Google Maps gesehen, dass dort jetzt 2 Häuser gebaut wurden. Also scheinst du den Sachverhalt ja noch geklärt haben zu können? Glückwunsch :-)
Darf ich mal fragen wie du es klären konntest?
Ich komme aus Niedersachen, wir haben ein Grundstück (voll erschlossene Baulücke im Dorf) also im Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) wo DANEBEN ein Waldgrundstück ist. Wir haben sehr viel Ärger mit der hiesigen Waldbehörde und auch schon eine Anwältin eingeschaltet, wahrscheinlich müssen wir uns unser Recht einklagen. Die Waldbehörde sagt wir dürfen das Grundstück nicht bebauen da wir 25m Abstand zur Waldgrenze halten müssen (Das Grundstück hat 23m). Wir müssen und wollen nichtmal Bäume fällen. Das Grundstück selbst ist kein Wald. Rechts und Links wurde bis zu 3m an den Wald gebaut... Würde mich mal interessieren wie ihr es lösen konntet :-)
LG
 
S

SaniererNRW123

Die Waldbehörde sagt wir dürfen das Grundstück nicht bebauen da wir 25m Abstand zur Waldgrenze halten müssen (Das Grundstück hat 23m). Wir müssen und wollen nichtmal Bäume fällen. Das Grundstück selbst ist kein Wald.
Das wird schwierig. Da hat das Bauamt in Abstimmung mit der Waldbehörde aber Spielraum. Stichwörter sind Kompensationsflächen und tatsächliches Gefährdungspotential.

Wir hatten in NRW keine Chance. So sah unser damaliger (neu aufgestellter) Bebauungsplan aus. Das Baufenster wurde durch den Wald nach Norden festgelegt. Nr. 13/14 und 35 waren etwas veräppelt (35 war mein Grundstück). Geeinigt haben wir uns alle mit den Ämtern, dass Terrassenüberdachungen in den 35m Abstand ragen durften. Das war leider auch schon alles.
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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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