Der Architekt hat Ausführungspläne (Leistungsphase 5) und Leistungsverzeichnisse (Leistungsphase 6) erstellt und mir zugeschickt.
Na immerhin - ich hatte bisher den Eindruck, er habe statt den Leistungsphase 5
bis 8 nur die Leistungsphase 5
und 8 geleistet.
Der Bauablaufplan wurde relativ spät erstellt (nach Einbau der Fenster)
Da hättest Du schon mindestens Annahme unter Vorbehalt erklären müssen, eigentlich wäre da bereits längst eine Aufforderung zur Leistungserbringung angezeigt gewesen.
Ich erhalte keine laufende Kostenübersicht,
Der Kostentrichter ist in Leistungsphase 8 längst Geschichte.
Mich interessiert jetzt … kommt der Architekt formal seinen Pflichten nach und ich zahle am Ende allein für Leistungsphase 8 fast 10.000€ nur dafür, dass er ab und zu Fotos mit dem Handy gemacht hat? Oder habe ich Anspruch auf etwas mehr Dokumentation?
Einen Anspruch sehe ich nur auf ein Bautagebuch. Fotos gehören da aber nicht dazu, da haben sich die Gewohnheiten baubloggender Häuslebauer schon erheblich weiter entwickelt als die Pflichten der Architekten. Deine Erwartungen sehe ich schon eher in der (bei Einfamilienhaus allerdings m.E. nicht angemessenen) Leistungsphase 9.
Nach 3 Monaten erfuhr ich, dass er eine 30h Anstellung bei einem großen Architekten Büro hat und nebenbei noch anderen Verpflichtungen nachkommt.
Das allerdings hielte ich für auch kammerseitig rügenswert, wenn er Dich vor Vertragsschluss nicht über seine Nebenerwerbsselbständigkeit aufgeklärt hat. Aus meiner Sicht ist das von "Treu und Glauben" gedeckt, als Nichtkaufmann Bauherr davon ausgehen zu dürfen, daß ein Architekt ohne gesonderten Hinweis zumindest im Haupterwerb freiberuflich selbständig ist; ich würde unter diesen Voraussetzungen sogar die Erwartung, er sei dies ausschließlich, nicht für überzogen halten.
Insofern danke ich Dir für die Anregung, dies in meine Architektenvertragstips aufzunehmen.